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Sand und Splitt statt Streusalz - Mehr Umweltschutz im Winterdienst


CELLE. Der nächste Winter kommt bestimmt – auch wenn es sich angesichts des frühlingshaften Wetters aktuell niemand vorzustellen vermag. „Wir wollen auch beim Winterdienst noch mehr für Natur und Umwelt tun“, betont Stadtbaurätin Elena Kuhls. Sie verweist dazu auf die just geplante Änderung der „Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung“, welche am kommenden Donnerstag im zuständigen Fachausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste zur Beratung auf der Tagesordnung steht.


„Unsere Stellschraube ist das Streugut“, so die Stadtbaurätin. „Wie bereits ins Städten wie Lüneburg und Braunschweig praktiziert, sollen auf Celles Gehwegen künftig nur noch abstumpfende Streumittel wie Splitt oder Sand verwendet werden. Salz, Salz-Sand-Gemische, chemische Aufbaustoffe und grobe Stoffe wie Schotter sind dann nicht mehr zulässig. „Damit werden wir den besonderen Belangen des Pflanzen- und Baumschutzes gerecht.“ Sicherlich ebenso eine Wohltat für den ein oder anderen Vierbeiner, denn Streusalz ist für die Pfoten eine Strapaze und reizt die Haut. Bei der Umsetzung sind alle Cellerinnen und Celler gefragt, denn diese sind in der Regel für die Geh- und Geh-Radwege an ihrem Wohnort zuständig.


Natürlich geht die Verwaltung selbst mit gutem Beispiel voran und verwendet auf ihren Radwegen, Fußgängerüberwegen und Gehwegen ebenfalls Splitt. Allein auf den Straßen, wird aus Gründen der Sicherheit das bisherige Feuchtsalz-Verfahren, bei welchem dem Streusalz eine 22-prozentige Natriumchloridlösung beigemischt wird, beibehalten.


Doch was geschieht bei extremer Witterung, wenn zum Beispiel plötzlich aus Regen gefährliches Blitzeis wird? Damit sich auch dann alle Bürgerinnen und Bürger sicher auf den Weg machen können, wird der Oberbürgermeister oder eine von ihm bestimmte Vertretung befristete Ausnahmen zulassen.


Jetzt müssen nur noch die Ausschussmitglieder am Donnerstag eine entsprechende Empfehlung abgeben, Verwaltungsausschuss und Rat am 16. und 17. Mai für die Satzungsänderung votieren.

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