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Richterin des Oberlandesgerichts Celle zur Bundesrichterin gewählt


CELLE. Gestern wurde die Richterin am Oberlandesgericht Celle Dr. Sonja Böhm durch den Richterwahlausschuss zur Bundesrichterin gewählt.


Die 44-Jährige war zunächst Richterin in Rheinland-Pfalz. Von 2010 bis 2012 arbeitete sie bereits als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs und wechselte im Anschluss in die niedersächsische Justiz. Seit Anfang 2017 ist sie am Oberlandesgericht Celle in einem Familiensenat sowie im Notarsenat tätig. Dr. Böhm ist verheiratet und hat zwei Kinder.


Die Präsidentin des Oberlandesgericht Celle Stefanie Otte gratulierte der neu gewählten Bundesrichterin: „Frau Dr. Böhm arbeitet mit klarem analytischem Verstand auf höchstem juristischen Niveau. Zugleich steht sie mit beiden Beinen im Leben, hat ein hervorragendes Einfühlungsvermögen und einen großen Gerechtigkeitssinn. Sie steht für das, was die Justiz ausmacht, und wird auch als Bundesrichterin sehr gute Arbeit leisten. Diese Wahl bestätigt zudem wieder, dass wir mit der Auswahl und der Förderung unserer Richterinnen und Richter den richtigen Weg gehen. Auch die Erfahrungen, die viele von ihnen – wie auch Frau Dr. Böhm – als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Bundesgerichten, bei europäischen Institutionen oder in der Ministerialverwaltung machen können, sichern die hohe Qualität unserer Rechtsprechung. Dass mit Frau Dr. Böhm in den letzten fünf Jahren fünf Richterinnen und Richter unseres Oberlandesgerichts zu Bundesrichtern gewählt wurden, spricht für sich.“


Die Wahl zur Bundesrichterin bzw. zum Bundesrichter erfolgt durch den Richterwahlausschuss, der vom Bundesjustizminister einberufen wird und dem die JustizministerInnen der 16 Bundesländer sowie 16 weitere vom Bundestag gewählte Mitglieder angehören. Die zur Wahl gestellten KandidatInnen werden von den JustizministerInnen der Länder oder den weiteren Mitgliedern des Richterwahlausschusses vorgeschlagen.


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