Rechtsstreit um Salzwasser-Entladeanlage in Wathlingen geht weiter
- Extern
- 31. Okt.
- 2 Min. Lesezeit

WATHLINGEN. K+S hat im Sommer mit dem Bau einer Lkw-Entladeanlage für Salzwässer aus anderen Regionen am Schacht in Wathlingen zwecks Flutung des Bergwerkes begonnen. Gegen den - bergrechtlich so genannten - Sonderbetriebsplan für Errichtung und Betrieb dieser Anlage hat die Bürgerinitiative Umwelt Wathlingen Klage erhoben. Aufgrund der aufschiebenden Wirkung der Klage musste der Konzern die Arbeiten einstellen.
Auf entsprechenden Antrag von K+S hat das LBEG (wie üblich) die sofortige Vollziehung der Genehmigung für Bau und Betrieb der Entladeeinrichtung angeordnet. Damit ist die aufschiebende Wirkung der Klage erst einmal hinfällig. Um die Schaffung weiterer Fakten zu verhindern, haben wir zusammen mit unserem Rechtsanwalt in den letzten Wochen intensiv gearbeitet - jetzt sind 28 Seiten Klagebegründung und ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage fertig. Beide haben wir beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht.
Dazu haben wir bei dem Geologen und Geochemiker Dr. Krupp ein Gutachten zu dem Bericht der Firma Plejades zu den - im Bergwerk noch vorhandenen - Rüstungsaltlasten aus dem Jahr 2022 in Auftrag gegeben und dem Verwaltungsgericht vorgelegt. Den Plejades-Bericht hat das LBEG erstellen lassen, nachdem die BI zu den Rüstungsaltlasten immer wieder Fragen gestellt hatte. Der Bericht kritisiert mehrere Gutachten aus der Vergangenheit - einschließlich das von K+S selbst erstellte – massiv als unzureichend. Allerdings weist auch dieses Gutachten aus unserer Sicht noch erhebliche Defizite auf!
Darüber hinaus haben wir selbst zwei umfangreiche Stellungnahmen erarbeitet.
Eine zu den gesammelten Aussagen des LBEG bezüglich der - ganz überwiegend fehlenden - Kenntnisse hinsichtlich der Sicherung der Rüstungsaltlasten im Fall einer fortschreitenden Flutung. Dadurch bestünde ein hohes Risiko der Freisetzung hochgiftiger Kampfstoffe in das Grundwasser.
Im Ergebnis ist aufgrund vieler offener Fragen die Bedingung der Genehmigung des Abschlussbetriebsplans für das Kalibergwerk aus 2006 für eine weitere Flutung, nämlich die Sicherung der Rüstungsaltlasten, nicht erfüllt!
In einer zweiten Stellungnahme betrachten wir die Auswirkungen des Betriebs der Entladeanlage auf die benachbarte Ausgleichsfläche, die eine vorgezogene funktionssichernde (CEF) Maßnahme für besonders geschützte Vogelarten darstellt (u.a. für den bereits gebauten Recyclingplatz). Nach unserer Überzeugung würde der Betrieb der Entladeanlage die Ausgleichsfläche außer Funktion setzen und damit gegen den besonderen Artenschutz verstoßen. Die Untersuchung zu den Lärmauswirkungen durch den Lkw-Verkehr auf Wohngebiete erfolgte aus unserer Sicht zudem nur unzureichend - das betrifft alle Anlieger der Durchgangsstraßen in Nienhagen und Wathlingen!
Noch dazu fehlt unserer Überzeugung nach für den Sonderbetriebsplan eine Umweltverträglichkeitsprüfung wegen Abfallbeseitigung in Form der Entsorgung standortfremder Salzwässer.
Keinesfalls kann es sich unserer Einschätzung nach rechtlich um eine, wie von K+S und LBEG behauptet, Verwertung von Salzwässern handeln. Wenn eine Verwertung erfolgen könnte, dann in Form einer fachgerechten Sanierung der bestehenden Kalihalde durch Beseitigung und Versatz des Salzes der Halde in das Bergwerk. Das würde die umweltschädliche Haldenabdeckung überflüssig machen, die Rüstungsaltlasten sichern, das Grundwasser gleich mehrfach schützen und das Bergwerk gegen Bodensenkungen tatsächlich stabilisieren!
Text: Bürgerinitiative Umwelt Wathlingen














