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Rat der Samtgemeinde Wathlingen tagt

Extern

WATHLINGEN. Am Mittwoch, den 30.03.2022, 19:00 Uhr, findet die Sitzung des Rates der Samtgemeinde Wathlingen statt. Sitzungsort: im Hagensaal Nienhagen, Dorfstraße 41, Nienhagen.


Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 08.12.2021

3. Mitteilungen und Berichte

4. Einwohnerfragestunde

5. Bericht der Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit

6. Antrag "Klimawende jetzt" der SPD / Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe im Rat der Samtgemeinde Wathlingen

7. Antrag der SPD/Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe im Rat der Samtgemeinde Wathlingen auf Erarbeitung einer Notfallplanung für den Fall von Ereignissen mit deutlichen Auswirkungen auf unsere Infrastruktur

8. Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Samtgemeinde Wathlingen auf Erarbeitung eines Konzeptes "Feuerwehr 2031"

9. Bedarfsplanung Samtgemeinde Feuerwehr - Festlegung der gutachterlich betrachteten Bereiche

10. Erlass der Eintrittsgelder für die Schwimmbäder der Samtgemeinde Wathlingen für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr

11. Ersatzbeschaffung der MTWs der Samtgemeindefeuerwehr; hier: Ausmusterung der alten Fahrzeuge

12. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Wathlingen

13. Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes über die überörtliche Prüfung "Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände"

14. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses über die Änderung des Flächen nutzungsplanes - Neubaugebiet "Birkenkamp" in Nienhagen

15. Einrichtung eines Ökokontos beim Landkreis Celle für Ausgleich- und Er satzmaßnahmen (Flächenausgleichspool), hier: außerplanmäßige Ausgaben

16. Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Wathlingen der Gemeinde Nienhagen, hier: Aufstellung regenerativer Energien

17. Anfragen der Ratsmitglieder


Aufgrund der Verordnung des Landes Niedersachsen und den damit verbundenen Abstandsregelungen wird nur eine begrenzte Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern möglich sein. Die zur Verfügung stehenden Besucherplätze sind nach dem „Windhundprinzip“ zu belegen. Nach Erreichung der Kapazitätsgrenze werden keine Besucher mehr eingelassen.


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