Rat der Gemeinde Nienhagen tagt
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- 13. März 2022
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NIENHAGEN. Am Dienstag, den 22.03.2022, 18:00 Uhr, findet die Sitzung des Rates der Gemeinde Nienhagen statt. Sitzungsort: im Hagensaal Nienhagen, Dorfstraße 41, Nienhagen Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 14.12.2021 3. Mitteilungen und Berichte
4. Einwohnerfragestunde
5. Vor- und Nachteile der Straßenausbaubeitragssatzung hier: rechtliche Möglichkeiten und ihre Anwendung
6. Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Nienhagen betreffend den Ausbau und die Abrechnung der Papenhorster Straße
7. Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Nienhagen auf Erstellung einer Energie- und CO2-Bilanz - Klimaneutrales Nienhagen
8. Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Nienhagen auf Platzierung von Sitzbänken
9. Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Nienhagen auf Geschwindigkeitsreduzierung auf den Hauptstraßen zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr -
10. Antrag der CDU-Fraktion auf Entwicklung eines Aktionsplanes Inklusion 2025
11. Antrag der CDU-Fraktion auf Benennung eines/einer Inklusionsbeauftragten
12. Antrag "Klimawende jetzt vor Ort" der SPD / FDP / Bündnis 90/Die Grünen Gruppe im Rat der Gemeinde Nienhagen
13. Raum-Nachnutzungskonzept für Gebäude
a) ehemalige Bücherei
b) Bürgerladen Nienhagen
14. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Am Butterstieg hier: Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung
15. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Am Butterstieg hier: Satzungsbeschluss
16. Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Ausweisung einer Fläche an der Langerbeinstraße zur Erforschung, Entwicklung und Nutzung regenerativer Energien auch in Kombination mit Sonne, Wind, Wasserstoff und Geothermie
17. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nienhagen
18. Internet-Seite der Gemeinde Nienhagen/barrierefreie Internetseite Hier: Einführung der "leichten Sprache"
19. Anfragen der Ratsmitglieder
20. Einwohnerfragestunde
Aufgrund der Verordnung des Landes Niedersachsen und den damit verbundenen Abstandsregelungen wird nur eine begrenzte Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern möglich sein. Die zur Verfügung stehenden Besucherplätze sind nach dem „Windhundprinzip“ zu belegen. Nach Erreichen der Kapazitätsgrenze werden keine Besucher mehr eingelassen.














