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Plädoyer für eine selbstbestimmte Entscheidung am Lebensende - Vortrag am OLG



CELLE. „Zur ethischen Debatte um ärztliche Suizidhilfe“ – Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert lotste die Besucherinnen und Besucher der Vortragsreihe des Oberlandesgerichts Celle durch einen Diskurs von existentieller Bedeutung. Im Frühjahr 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht das seit 2015 geltende Verbot der sog. geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt. Seither ringen Mediziner, Ethiker, Juristen und Politiker darum, ob und unter welchen Voraussetzungen Ärztinnen und Ärzte Menschen bei einem freiverantwortlichen Suizid unterstützen dürfen – typischerweise zur Erlösung von schweren Leiden. Schöne-Seifert legte mit bestechender Klarheit die für und gegen einen liberalen Ansatz sprechenden Argumente dar. Sie warb dafür, Menschen eine selbstbestimmte Entscheidung über ihren Tod zu ermöglichen, ohne sie auf die unmenschliche Alternative eines „Brutal-Suizids“ zurückzuwerfen. Schon die Gewissheit, im Fall unerträglicher Qualen ärztliche Hilfe nicht nur zur Sedierung, sondern als letzte Möglichkeit auch zur Beendigung des Lebens in Anspruch nehmen zu können, erleichtere es Schwerkranken, die ihnen verbleibende Zeit menschenwürdig zu leben.

„Ein fulminanter Auftakt der Vortragsreihe nach einer langen Corona-Pause“, bedankte sich die Präsidentin des Oberlandesgerichts Stefanie Otte bei Frau Schöne-Seifert. Der Abend klang – wie üblich – mit „Paragraphenbrezeln“ und Wein im historischen Plenarsaal des Oberlandesgerichts aus, wo die Besucher die Diskussion im kleineren Kreis mit Schöne-Seifert fortführten. Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert ist Inhaberin eines Lehrstuhls für Medizinethik an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster und Mitglied der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, des Nationalen Ethikrates, der Leopoldina sowie der Academia Europaea. Der Vortragsabend am Oberlandesgericht fand in Kooperation mit der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen statt.

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