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Otte: "Krankenhausreform so nicht akzeptabel"





BERLIN/CELLE. Der heimische Bundestagsabgeordnete Henning Otte (CDU) kritisiert die von der Ampelkoalition beabsichtige #Krankenhausreform: "Sollte sie in der vorgeschlagenen Form durchgedrückt werden, wäre dies für die ländlichen Regionen fatal." Es sei unstrittig, dass es Veränderungen im System geben müsse. Jedoch kämen die Vorgaben einem Kahlschlag in der gesamten deutschen Krankenhauslandschaft gleich, der zulasten der ländlichen Regionen ginge.


Ausschlaggebend für die Frage, ob und in welchem Umfang ein Krankenhaus erhalten werden soll, soll nach dem Vorschlag der Ampel die künftige #Versorgungsstufe sein, in die das jeweilige Krankenhaus eingestuft werden soll. Als Basis dienen strenge Mindeststrukturvoraussetzungen, also konkrete Qualitätsvorgaben.


Otte betont, dass der hiesige, eher ländlich geprägte Raum Opfer einer solchen Reform werden könnte. Die jetzige Breite der medizinischen Versorgung außerhalb von Großstädten stehe auf der Kippe. Um eine spezialisierte Behandlung zu bekommen, wären künftig lange Wege zurückzulegen. "Ich sehe hier einen klaren Verstoß gegen das gesetzliche Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Aus meiner Sicht macht es einen entscheidenden Unterschied, ob in Notfällen schnell geholfen werden kann oder erst lange Transportwege zurückzulegen sind. Der jetzige Vorschlag ist unbefriedigend und kann dazu führen, dass die ganze Region nur noch in die Grundversorgung mit eingeschränkter Leistung kommt. Die Ampelregierung ist in der Pflicht, ihre metropolfixierte Sicht aufgeben. Sie hat die Aufgabe, die Versorgung aller Menschen zu sichern", so Henning Otte.


Hintergrund:

Die Regierungskommission hat drei grundlegende Level definiert, die bundesweit gelten sollen: Grundversorger (Level I), Regel- und Schwerpunktversorger (Level II) und Maximalversorger (Level III).

In der Kategorie Level I werden Krankenhäuser, die die Notfallversorgung sicherstellen die mit einer integrierten ambulante-stationären Grundversorgung unterschieden. Level-I-Krankenhäuser dürfen dann nur noch eine medizinische und pflegerische Basisversorgung anbieten, zum Beispiel grundlegende chirurgische und internistische Eingriffe sowie Notfälle. In Level II werden nur noch Kliniken eingestuft, die eine relativ große Bandbreite an schon sehr spezialisierten Leistungen anbieten können.


Wenn ein Krankenhaus nur eine einzige der für Level II exakt vorgegebenen sogenannten "Leistungsgruppen" nicht erbringen könne, werde es als Level I-Krankenhaus eingestuft. Damit dürfe es also nur noch wenige Leistungen der Grundversorgung anbieten. Entsprechend fielen viele bislang erbrachte Leistungen und Fachabteilungen in den Häusern weg.

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