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Oberlandesgericht Celle erneut für Familienfreundlichkeit ausgezeichnet


Foto: OLG

CELLE. Das Oberlandesgericht wurde zum wiederholten Mal für besondere Familienfreundlichkeit mit dem Familiensiegel (FaMi-Siegel) des ÜBV Frauen & Wirtschaft (Überbetrieblicher Verbund Frauen und Wirtschaft e.V.) ausgezeichnet. Meike Baumgarten vom ÜBV Celle e.V. und Brigitte Kaminski vom ÜBV Lüneburg Uelzen e.V. überreichten der Präsidentin des Oberlandesgerichts Stefanie Otte das aktuelle Siegel in einer Feierstunde im Plenarsaal. „Ich freue mich sehr, dass wir den Spitzenwert bei der Bewertung für Familienfreundlichkeit bestätigen konnten“, erklärte Otte. „Dass eine Kultur des offenen Austauschs über die individuellen Anforderungen des familiären Umfelds der Beschäftigten für die Funktionsfähigkeit eines Gerichts unerlässlich ist, hat nicht erst die Covid-19-Pandemie gezeigt. Beim Oberlandesgericht Celle bieten wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern variable Arbeitszeitmodelle, umfassende Möglichkeiten im Homeoffice zu arbeiten sowie ein breites Angebot an Maßnahmen des Gesundheitsmanagements.“

Das Oberlandesgericht Celle ist eines von insgesamt 24 Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland und das größte der drei Oberlandesgerichte in Niedersachsen (Braunschweig, Celle, Oldenburg). Der Bezirk des Oberlandesgerichts Celle umfasst neben den sechs Landgerichten Bückeburg, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade und Verden 41Amtsgerichte. Beim Oberlandesgericht Celle sind über 350 Beschäftigte aus verschiedenen Berufsgruppen tätig; in seinem Bezirk arbeiten über 4.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie fast 900 Richterinnen und Richter. Der ÜBV Frauen und Wirtschaft ist ein Zusammenschluss familienfreundlicher Arbeitgeber in der Wirtschaftsregion Celle und unterstützt berufstätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Verbund wurde 2009 gegründet und hat aktuell 84 Mitglieder, zu denen auch das Oberlandesgericht gehört. Er bietet nach eigenen Angaben konkrete Unterstützungen und Maßnahmen für seine Mitglieder und deren Beschäftigten an.

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