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Oberbürgermeister Dr. Jörg Nigge sieht Tarifabschluss kritisch


Chef der Celler Verwaltung Dr. Jörg Nigge Foto: Peter Müller

CELLE. Lange wurde für mehr Lohn und Gehalt gestreikt, protestiert und verhandelt. Seit Ende vergangener Woche liegt nun das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den #öffentlichen #Dienst im Bund und in den Kommunen vor. Mehr als 2,5 Mio Beschäftigte bekommen durch den #Tarifabschluss mehr Geld. Besonders die niedrigeren Einkommensgruppen werden mehr im Portemonnaie haben.

Was bedeutet das Verhandlungsergebnis für die Stadt Celle? CH fragte bei #Oberbürgermeister Dr. Jörg #Nigge nach. Nach Angaben der Fachleute für die Finanzen im Neuen Rathaus wird sich das ausgehandelte Inflationsausgleichsgeld von Juni 2023 bis Februar 2024 auf 2.908.637,11 Euro belaufen, die Arbeitgebergesamtkosten aufgrund der Tariferhöhung werden ab März 2024 mit 5.908.912,42 Euro jährlich zu Buche schlagen.


Nachfolgend die Antwort des Celler Verwaltungschefs:

„Der aktuelle Tarifabschluss ist der höchste der Geschichte. Ob er in dieser Höhe gerechtfertigt ist, sehe ich eher kritisch. Nachdem wir in den vergangenen Jahren unseren städtischen Haushalt aus der Phase hoher Fehlbeträge herausgeholt und unter großen Anstrengungen wieder auf eine solide Basis gestellt haben, stellt der Abschluss uns vor enorme Herausforderungen und konterkariert unsere Sparbemühungen. Mit rund 6 Millionen Euro wird allein die jährliche Tariferhöhung zu Buche schlagen. Hinzu kommen noch einmal rund 3 Millionen Euro Inflationsausgleich. Das bedeutet eine elfprozentige Steigerung unseres Personaletats. Was viele nicht sehen, ist die damit einhergehende „Stauchung der Tabelle“. Die niedrigen Lohngruppen bekommen einen höheren prozentualen Anteil als zum Bespiel Beschäftigte, die Führungsaufgaben wahrnehmen. Die Spreizung ist von circa 9 Prozent für höherwertige Dienstposten bis hin zu 17 Prozent für niedrige Lohngruppen. Damit laufen wir Gefahr, dass es künftig noch schwieriger wird, Personal für höherwertige Aufgaben zu finden, da dieses nicht der Verantwortung entsprechend vergütet wird.

Letztlich wird sich das Ergebnis natürlich auf uns alle auswirken. Für die Verwaltung gilt es weiterhin, prozessuale Betrachtungen durchzuführen sowie die personellen Strukturen auf den Prüfstand zu stellen. Immer vor dem Hintergrund der Frage, ob unsere Leistungserbringung qualitativ und betriebswirtschaftlich mit dem andern Anbieter mithalten kann. Es kann aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass sich letztendlich auch Mehrbelastungen in Form von Gebührenerhöhungen ergeben werden.“

Berechnungen des Neuen Rathauses:

Die Kosten für das Inflationsausgleichsgeld fallen von Juni 2023 (1.240 €, danach mtl. 220 €) bis Februar 2024 gestaffelt an.

Die Tariferhöhung greift dann erst ab März 2024. Berechnet ist hierfür der Jahreswert der Arbeitgeber-Gesamtkosten.

Inflationsausgleichsgeld (Juni 2023-Feburar 2024)

Gesamt: 2.908.637,11 € für Tarifbeschäftigte, Beschäftigte des Sozial- und Erziehungsdienstes sowie Beamte (wenn für diese die gesetzliche Grundlage geschaffen wird).

Tariferhöhung um 200 € und anschl. 5,5 % (ab März 2024) - jährliche Arbeitgebergesamtkosten

Gesamt: 5.908.912,42 € für Tarifbeschäftigte, Beschäftigte des Sozial- und Erziehungsdienstes sowie Beamte (wenn für diese die gesetzliche Grundlage geschaffen wird).

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