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Audrey-Lynn Struck

Neues Staatsschutzverfahren vor dem OLG Celle


Foto: Peter Müller/Archiv

CELLE. Ab dem 10. Februar 2022 verhandelt der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle ein Staatsschutzverfahren gegen Bilel T. wegen des Vorwurfs der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS). Der Senat hatte die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Celle mit Beschluss vom 2. September 2021 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Zur Anklage teilt das OLG mit:

Dem Angeklagten wird die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit einem Vergehen nach dem Außenwirtschaftsgesetz in Gestalt eines Verstoßes gegen ein von den Europäischen Gemeinschaften zur Durchsetzung beschlossener wirtschaftlicher Sanktionsmaßnahmen gegen den „IS" verhängtes Bereitstellungsverbot zur Last gelegt.

Konkret soll er in der Zeit von Mai bis Juli 2015 seinen Bruder in Raqqa (Syrien) besucht haben, der sich dort der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat Irak und Großsyrien" (ISIG) als Mitglied angeschlossen und eine leitende Stellung in einem militärischen Ausbildungslager gehabt haben soll. Der Angeklagte soll ihm einen Geldbetrag in Höhe von 6.000 Euro übergeben haben. Hiervon habe sich sein Bruder absprachegemäß eine Wohnung und Möbel gekauft, um weiterhin dem ISIG dienen zu können. Der Angeklagte soll seinem Bruder auch bei der Renovierung der Wohnung geholfen haben. Der Angeklagte hat angekündigt, die Vorwürfe einzuräumen.

Für die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor, für einen dem Anklagevorwurf entsprechenden Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.


Die Hauptverhandlung beginnt am Donnerstag, den 10. Februar 2022, um 09:30 Uhr im Oberlandesgericht Celle, Saal H 94, Schloßplatz 2 - Eingang Kanzleistraße. Fortsetzungstermine sind gegenwärtig anberaumt für den 18. und 28. Februar, sowie für den 7. und 28. März 2022, jeweils beginnend um 09.30 Uhr.


Der Vorsitzende Richter hat u.a. im Hinblick auf den Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus Einschränkungen für die Sitzungsteilnahme angeordnet: Verfahrensbeteiligte, Sachverständige, Zeugen, Zuschauer und Pressevertreter dürfen nur mit negativem Corona-Test, alternativ unter Vorlage des Nachweises einer dritten Corona-Impfung, der sogenannten Booster-Impfung, in den Saal eingelassen werden. Für den Nachweis eines Corona-Tests sind ein tagesaktueller Schnelltest eines zertifizierten Testzentrums oder ein PCR-Test erforderlich; der PCR-Test darf zum Zeitpunkt des ersten Einlasses am jeweiligen Sitzungstag nicht älter als 24 Stunden sein. Im Sitzungssaal und im Bereich davor sind medizinische FFP2-Masken zu tragen. Die Masken dürfen auch im Sitzungssaal nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorsitzenden abgenommen werden.

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