Nach Sturz auf Gullydeckel: OLG Celle verurteilt Gemeinde Lindwedel zu Schmerzensgeld
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- 7. Juli
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CELLE. Weil er sich beim Sturz auf einem Gullydeckel in der Gemeinde Lindwedel eine schwere Knieverletzung zugezogen hat, hat das Oberlandesgericht Celle einem Spaziergänger ein Schmerzensgeld von 12.500 Euro zugesprochen. Der damals 27 Jahre alte Kläger führte im September 2020 in Lindwedel seine Hunde aus und überquerte in der Nähe des Bahnhofs einen Grünstreifen. Dabei trat er auf einen Gullydeckel. Der Deckel brach zur Seite weg und der Kläger rutschte mit seinem rechten Bein in den darunter liegenden Sickerschacht. Er erlitt dabei unter anderem einen Bruch der Kniescheibe.
Mehrere Vorfälle in Schwarmstedt
Die Gemeinde hatte die Zahlung eines Schmerzensgeldes zunächst abgelehnt und den Prozess in erster Instanz beim Landgericht Verden gewonnen. Die Gemeinde berief sich darauf, dass sie den Gullydeckel regelmäßig kontrolliert habe. Das OLG Celle ließ dies nicht gelten und gab dem Kläger in der Berufungsinstanz Recht. Denn der Sickerschacht ist Teil der Kanalisation und somit eine gefährliche Anlage im Sinne des Haftpflichtgesetzes. Die Folge: Die Gemeinde hätte beweisen müssen, dass der Unfall auf höherer Gewalt beruhte – und nicht etwa auf Materialfehlern oder mangelhafter Wartung. Dieser Nachweis ist der Gemeinde nicht gelungen. Denn der Gullydeckel war bereits entsorgt und konnte nicht mehr begutachtet werden.
Auch ein anderes Argument half der Gemeinde nicht weiter: Sie vermutete, dass ein Unbekannter den Gullydeckel aus dem Sickerschacht gehoben habe. Solche Vorfälle habe es in der Samtgemeinde Schwarmstedt wiederholt gegeben, hatte ein Mitarbeiter des Bauamtes als Zeuge vor Gericht berichtet. Gerade dann hätten aber höhere Anforderungen an die Sicherung des Gullys bestanden, so das Oberlandesgericht. Außerdem hatte die Gemeinde keine Beweise für ihren Verdacht.
Schmerzensgeld und Verdienstausfall
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes von 12.500 Euro hat sich der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts an Vergleichsfällen orientiert, die in sogenannten Schmerzensgeldtabellen zusammengestellt sind. Da Verletzungen in unterschiedlichen Fällen nie ganz vergleichbar sind, können Beträge aus anderen Urteilen jedoch nicht schematisch übernommen werden, so der Senat in den Urteilsgründen. Berücksichtigt wurden auch die individuellen und beruflichen Folgen für den Kläger, der mehrere Monate krankgeschrieben war. Zusätzlich zum Schmerzensgeld muss die Gemeinde dem Kläger rund 4.400 Euro für Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Rechtsanwaltskosten zahlen. Auch etwaige künftige Schäden muss die Gemeinde ersetzen.
Text: OLG Celle














