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Nach CH-Recherchen: Hambührener "Wolfshunde" beschäftigen Landesregierung




HANNOVER/CELLE/HEIDEKREIS. „Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage in CELLEHEUTE vom 8.1.2023, dass vieles laut Kennern der Szene unter dem Radar der Veterinärämter läuft? Welche Maßnahmen ergreifen die zuständigen Behörden zur Aufhellung eines eventuell vorhandenen Dunkelfeldes?“ Diese und zahlreiche weitere Fragen unter der Überschrift „Wolfshybride in Hambühren: Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen“ finden sich in einer aktuellen Kleinen #Anfrage der #CDU-Abgeordneten Dr. Marco Mohrmann, Axel Miesner und Dr. Frank Schmädeke.


Sie nahmen den CH-Artikel vom 8.1. „Hoher Wolfsanteil bei entlaufenen Hambührener Hunden“ zum Anlass, das Thema der #Züchtung und Haltung von Wolfhunden den politischen Entscheidungsträgern auf Landesebene näher zu bringen.

Gegenstand ist auch die Rolle der Behörden im Fall des Züchters Christian #Berge, der mehrfach genannt wird, sowie der Besitzerin der beiden entlaufenen #Wolfshybride #Mexx und #Loona. Die Abgeordneten verweisen auf das Gesetz, das die Haltung von Wolfhunden der ersten bis vierten Generation verbietet, und schreiben weiter: „Die zuständigen Behörden hätten daher bei Kenntnis der Hybrideigenschaft von Mexx und Loona nach Einschätzung von Experten Maßnahmen gegen die Halterin ergreifen müssen.“


Die Hambührenerin hatte auf den o.g. CH-Artikel reagiert und in einer Mail an die Redaktion zum Ausdruck gebracht, dass sie den Bericht für unwahr halte. Als Grundlage dient ihr die Tatsache, dass nach ihren Worten, „keine Strafe kam, wenn es doch so wäre, wie Sie behaupten“. Der Landkreis sah in der Tat keinen Grund, in irgendeiner Form tätig zu werden. Pressesprecher Tore Harmening teilte auf Anfrage mit: „Das Ergebnis der DNA-Untersuchung ist uns übermittelt worden. Da die beiden Tiere aber verstorben sind, ergibt sich kein Handlungsbedarf für den Landkreis.“ Die sehr kurze Antwort veranlasste zu den präziseren Fragen: Wie stuft der Landkreis die Haltung der Hambührener Tiere ein? War es ein Verstoß gegen geltende Gesetze und Verordnungen?


"Welche Maßnahmen ergreifen die zuständigen Behörden zur Aufhellung eines eventuell vorhandenen Dunkelfeldes?“

Harmening teilt am 10.1.2023 mit: „Eine weitergehende arten- und tierschutzrechtliche Prüfung und in diesem Zusammenhang mögliche weitergehende Maßnahmen erübrigen sich aufgrund des Ablebens der Tiere. Auch rückwirkend sind aufgrund fehlender bzw. unzureichender Kenntnisse zu den Tieren bzw. zur Haltung zunächst keine weiteren Maßnahmen angedacht.“


Und wie sieht es mit der Vorsorge aus, wollte CH nicht nur konkret auf den Fall bezogen, sondern generell wissen. Wird der Landkreis präventiv tätig hinsichtlich Wolf-Hund-Mischlingen die Aspekte Zucht und Haltung betreffend? Die Antwort fiel kurz und knapp aus: „Nein, hier liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, dass die Haltung von Wolf-Hund-Mischlingen erneut geplant ist. Auch über eine Zucht ist nichts bekannt.“


Stärker als die Celler Behörde ist in diesem Fall der #Heidekreis gefordert, denn Berge, aus dessen Zucht einer der beiden entlaufenen Hybride stammt und bei dem die Elterntiere neben weiteren Wolfhunden leben, wohnt in Buchholz/Aller. Diesem wurden die Ergebnisse der #DNA-Untersuchung ebenfalls übermittelt, im November 2022 bat das #Veterinäramt daraufhin die Abteilung „Internationaler Artenschutz“ des Niedersächsischen Landesamtes für Wasser-, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) um eine fachliche Beurteilung der Analyse.





Christian Berge macht aus dem Hybridisierungsgrad seiner Tiere kein Geheimnis, er spricht öffentlich von der zweiten und dritten Generation mit einem Wolfsanteil bis zu 92 Prozent, was dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und einer entsprechenden Verordnung der EU zum Artenschutz klar widerspricht. Zuständig für die Ahndung von Verstößen sind die Veterinärämter; für diese sind Berges Aussagen jedoch kein Anlass, tätig zu werden, wie sie auf CH-Anfrage am 12.1.2023 mitteilen. Vielmehr bedürfe es „klarer Feststellungen und abschließender Beurteilungen genetischer Daten unter Herbeiziehung der Zuchthistorie sowie korrekter Rechtsauslegung, um über die Vorlage eines möglichen Verstoßes gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG oder die VO (EG) Nr. 338/97 in der zurzeit gültigen Fassung befinden zu können.“


In welchem Zeitrahmen diese vorliegen würden, konnte die Pressesprecherin des Heidekreises Sandra Michaelis nicht beantworten.


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