Minijob-Aus würde Hotellerie und Gastronomie in Niedersachsen hart treffen
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CELLE/HANNOVER. . Der DEHOGA Niedersachsen lehnt die bekannt gewordenen Vorschläge der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig ausschließlich auf Schülerinnen und Schüler zu beschränken, entschieden ab. Aus Sicht des Branchenverbandes würde eine solche Regelung die Betriebe des Gastgewerbes massiv belasten und die ohnehin angespannte Personalsituation weiter verschärfen.
Dazu erklärt DEHOGA Niedersachsen-Präsident Dirk Breuckmann:
„Der Vorschlag der Rentenkommission geht an der Realität unserer Branche völlig vorbei. Minijobs sind für Hotellerie und Gastronomie kein Randphänomen, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil der Personalplanung. Wer diese Beschäftigungsform faktisch abschaffen will, gefährdet die Leistungsfähigkeit von Hotellerie und Gastronomie in Niedersachsen.
Gerade das Gastgewerbe ist auf flexible Beschäftigungsmodelle angewiesen. Abendstunden, Wochenenden, Veranstaltungen, Familienfeiern, Messen oder saisonale Nachfragespitzen lassen sich häufig nur mit Unterstützung der rund 109.000 geringfügig Beschäftigten im niedersächsischen Gastgewerbe bewältigen.
Unsere Betriebe brauchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders dann, wenn Gäste Freizeit haben – also abends, an Wochenenden und an Feiertagen. Minijobs ermöglichen es vielen Menschen, sich flexibel etwas hinzuzuverdienen, und helfen den Betrieben gleichzeitig, ihren Gästen das gewünschte Angebot bereitzustellen.“
Minijobs sind ein erfolgreiches Stück Arbeitsmarktpolitik. Sie entsprechen in aller Regel den Wünschen der Beschäftigten, ermöglichen flexible Beschäftigung und verhindern die Flucht in die Schwarzarbeit
„Wer glaubt, dass wegfallende Minijobs automatisch durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ersetzt werden, verkennt die Realität. Viele dieser Tätigkeiten umfassen nur wenige Stunden pro Woche und lassen sich gar nicht in reguläre Arbeitsverhältnisse überführen. Stattdessen drohen Angebotskürzungen, eingeschränkte Öffnungszeiten und zusätzliche Belastungen für die Stammbelegschaften.
Zudem ist der Vorschlag auch deshalb wenig praxistauglich, weil viele Schülerinnen und Schüler aufgrund der bestehenden jugendarbeitsschutzrechtlichen Regelungen gerade die für das Gastgewerbe wichtigen Abend- und Wochenendzeiten nur eingeschränkt abdecken könnten.
Statt bewährte Beschäftigungsformen infrage zu stellen, braucht Deutschland mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt. Unsere Betriebe kämpfen bereits mit steigenden Kosten, Bürokratie und Fachkräftemangel. Zusätzliche Einschränkungen bei Minijobs wären das völlig falsche Signal“, so Breuckmann.
Der DEHOGA Niedersachsen appelliert daher an die Politik, die Vorschläge der Rentenkommission kritisch zu prüfen und die Bedeutung geringfügiger Beschäftigung für die Wirtschaft, insbesondere für das Gastgewerbe, anzuerkennen. „Minijobs schaffen Chancen für Beschäftigte und Flexibilität für Betriebe. Sie sind Teil der Lösung – nicht Teil des Problems“, sagt Breuckmann abschließend.
Text: DEHOGA














