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Landkreis erinnert an Leinenpflicht und Wegegebot


Heide
Foto: Susanne Zaulick/Archiv

CELLE. Der Landkreis Celle freut sich auch in diesem Frühjahr auf zahlreiche Gäste und Anwohner, die mit ihren Vierbeinern die vielfältige Landschaft und die Schutzgebiete im Naturpark Südheide entdecken. Als Träger des Naturparks liegt dem Landkreis der Schutz der Landschaft und der Artenvielfalt eigenen Angaben zufolge besonders am Herzen. Daher werden insbesondere HundehalterInnen gebeten, sich an die Leinenpflicht und das Wegegebot zu halten und in den Heidegebieten die Hinterlassenschaften ihrer Hunde aufzusammeln.


Dazu informiert der Landkreis: In Naturschutzgebieten und zum Teil auch in Landschaftsschutzgebieten besteht ein Wegegebot, das heißt, die Wege dürfen nicht verlassen werden. Zudem müssen Hunde hier ganzjährig an der Leine geführt werden. In den Bereichen rechts und links vom Wegesrand leben eine Vielzahl seltener und schützenswerter Tiere und Pflanzen, die nicht gestört, beschädigt oder verändert werden dürfen. Besonderen Schutz erfordern zum einen die vierbeinigen Landschaftspfleger - die Heidschnucken, zum anderen auch die für die Heide charakteristischen wildlebenden Tiere, wie z.B. Zauneidechse, Kreuzotter, Schlingnatter und Heidelerche.


In der freien Landschaft, auch außerhalb von Schutzgebieten, ist jede Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde nicht streunen oder wildern. Vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) gilt auch hier die Leinenpflicht.


Bitte halten Sie sich an das Wegegebot, die Leinenpflicht, achten Sie auf Sauberkeit und benutzen Sie die entsprechenden Hundekottüten, um die Hinterlassenschaften Ihres Tieres zu beseitigen. Dafür stehen im gesamten Naturpark Hundekottütenspender bereit. Entfernen Sie Hundekot bitte auch aus den Heideflächen, denn Kot von zum Beispiel wurmbefallenen Hunden stellt eine große Gefahr für die Gesundheit der Heidschnucken dar. Heidschnucken sind nicht nur wichtige Landschaftspfleger, sondern auch Lebensmittel liefernde Tiere. Die Futter- und Lebensmittelhygiene ist eine wichtige Voraussetzung für die Gesundheit von Mensch und Tier. Daher gilt es, alle Maßnahmen, die die Übertragung von Infektionskrankheiten auf Lebensmittel liefernde Tiere und eine mögliche Belastung der VerbraucherInnen verhindern, gewissenhaft umzusetzen.


Hundekot stellt sowohl für den Menschen als auch für das Nutztier ein parasitäres Infektionsrisiko dar. Hundekot verschmutztes Futter kann insbesondere durch Larvenstadien (Finnen) von Bandwürmern, aber auch durch einzellige Parasiten zum Befall spezifischer Organe des Schafes und somit zu verschiedenen Schafkrankheiten führen.


Es ist daher unerlässlich, dass sowohl Halter der Heidschnucken als auch wir, als Verbraucherinnen und Verbraucher, in unserem eigenen Interesse große Sorgfalt in Hinblick auf die Sauberkeit des angebotenen Futters für die Tiere walten lassen. Wir bitten Sie daher eindringlich um Verständnis und Beachtung dieser Regeln und wünschen Ihnen und Ihrem Vierbeiner eine schöne gemeinsame Zeit im Naturpark Südheide.

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