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Land will Kita-Gesetz korrigieren

HANNOVER/CELLE. Das im August 2021 in Kraft getretene Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) schreibt laut dem SPD-Landtagsabgeordneten Maximilian Schmidt vielseitige Qualitätsverbesserungen in der frühkindlichen Bildung fest. Dazu gehören beispielsweise Erweiterungen des gesetzlichen Fachkräftekataloges der pädagogischen Betreuungskräfte und eine einheitliche Regelung der personellen Mindestausstattung für Kleingruppen. "Die SPD-geführte Regierungskoalition hatte sich für diese Qualitätsverbesserungen lange stark gemacht und vor kurzem im Niedersächsischen Landtag per Gesetz beschlossen", berichtet Schmidt.


Bisher schrieb das Gesetz vor, dass auch in Randzeiten (Früh- und Spätdiensten) mindestens zwei pädagogische Fachkräfte in einer Kita-Gruppe zur Betreuung anwesend sein müssen. Aus vielen Kitas und von den Trägern seien jedoch Rückmeldungen erfolgt, dass es ihnen aufgrund des andauernden Fachkräftemangels nicht möglich sei, die vorgeschriebenen Anforderungen in Gänze zu erfüllen. Darauf reagierten nun die Regierungsfraktionen im Landtag mit einer Korrektur: „Entscheidend ist ja, dass wir die Kita-Betreuung auch in Randzeiten bestmöglich sicherstellen. Das ist insbesondere für berufstätige Eltern sehr wichtig. Deshalb müssen die Bedingungen so sein, dass sie von Kitas und Trägern auch erfüllt werden können“, sagt Schmidt.


In Zukunft soll es in Einzelfällen und auf Antrag auch möglich sein, zwei pädagogische Assistenzkräfte in Randzeitgruppen einzusetzen. Diese Sonderregelung kann auch rückwirkend genehmigt werden. Den Trägern werden so zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten für einen optimalen Einsatz des zur Verfügung stehenden Personals bereitgestellt, erläutert der SPD-Politiker. Damit schaffe die Gesetzesänderung eine Übergangsfrist, in der sich Träger, die personelle Engpässe zu beklagen haben, angemessen auf die neue rechtliche Situation des NKiTaG einstellen können.


„Ziel ist, die bestehenden Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten auch in den Randzeiten aufrechtzuerhalten und die eingeführten Qualitätsstandards weiterhin zu gewährleisten“, so Schmidt. Die Gesetzesänderung leiste damit einen Betrag zum flächendeckenden Erhalt und Ausbau und zur stetigen Verbesserung der Kinderbetreuung in Randzeiten. So würden Träger, Beschäftigte und Eltern entlastet und Kinder mit einer bestmöglichen Betreuung gefördert. Die Gesetzesänderung soll in der kommenden Woche im Niedersächsischen Landtag abschließend beraten und beschlossen werden, so dass die Kommunen und Träger zum Jahresbeginn Planungssicherheit haben.

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