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Kommunalwahl in Celle: Wer darf eigentlich Oberbürgermeister werden?


Neues Rathaus Celle
Im September wählt Celle einen Oberbürgermeister. Doch wer darf eigentlich kandidieren? (Symbolfoto: Archiv)

CELLE. Sechs Monate vor der Kommunalwahl steht bisher nur ein Kandidat für das Amt des Oberbürgermeisters fest: Amtsinhaber Dr. Jörg Nigge will am 13. September erneut antreten. Die anderen Parteien halten sich bislang bedeckt. Am Mittwochabend wollen SPD und Grüne ihren gemeinsamen Kandidaten vorstellen.


Für Aufmerksamkeit sorgten zuletzt Linke, Die Partei, die Wählergemeinschaft Celle, Volt und Zukunft Celle: Gemeinsam schalteten sie online eine Stellenanzeige für das Oberbürgermeisteramt. Da stellt sich die Frage: Was qualifiziert eigentlich jemanden für eine Kandidatur?


Wer darf antreten?


Grundsätzlich kann fast jede Person einen Wahlvorschlag einreichen. Auch wer keiner Partei oder Wählergruppe angehört, darf für das Amt des Oberbürgermeisters kandidieren. Die Voraussetzungen dafür sind im niedersächsischen Kommunalwahlrecht festgelegt und überschaubar: Der Kandidat muss mindestens 23 Jahre alt, wahlberechtigt und deutscher Staatsbürger oder Staatsbürger eines EU-Mitgliedslandes sein. Ein Wohnsitz in Celle ist nicht zwingend erforderlich.


210 Unterschriften zur Kandidatur nötig


Wer beim Durchgehen der Checkliste im Kopf nun denkt: „Ich könnte Celles nächster Oberbürgermeister werden!“, muss noch eine formale Hürde meistern: Ein vollständiger Wahlvorschlag erfordert mindestens 210 Unterschriften von wahlberechtigten Personen aus dem Wahlgebiet. Ausgenommen von dieser Regel ist einzig der amtierende Oberbürgermeister.


Wer Dr. Jörg Nigge bei der Kommunalwahl im September Konkurrenz machen will, hat noch bis zum 20. Juli Zeit, seinen Wahlvorschlag – inklusive aller notwendigen Wählerunterschriften – bei der Gemeindewahlleitung einzureichen.


Mit der Kandidatenverkündung von SPD und Grün am Mittwochabend steht jedenfalls fest: Celle wird eine Wahl haben.



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