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Kalihaldenabdeckung: BI zieht Zwischenbilanz nach acht Jahren „Planung“


WATHLINGEN. Es scheint ruhig geworden um die geplante Abdeckung der Kalihalde am ehemaligen Bergwerk bei Wathlingen in den vergangenen Monaten. Im Kreistag ist das Thema aber aktuell wieder auf der Tagesordnung. Die Bürgerinitiative Umwelt Wathlingen erhofft sich von einem Antrag im Kreistag, dass endlich ihre Forderung nach Stellungnahmen des Landesamtes für Bergbau sowie gründliche Untersuchungen der Halde und des Umfangs ihres Grundwasserkontaktes erfüllt werden. Gleichzeitig wird ein rechtsstaatlich einwandfreies Planfeststellungsverfahren gefordert. In einer Pressemitteilung blickt die BI Umwelt wie folgt auf die aktuelle Situation:


Von der groß angekündigten Mediation zu der seit 2014 geplanten Kalihaldenabdeckung in Wathlingen haben wir schon lange nichts mehr gehört. Die Kosten, die den Bürgern (insbesondere für die teuren Rechtsanwälte der Gemeinden) entstehen, sind ebenfalls nicht bekannt. Inhaltlich kann unserer festen Überzeugung nach ohnehin nichts Sinnvolles dabei herauskommen. Die Mediation sollte aus unserer Sicht von Beginn an nur dazu dienen, die - Bürger und Umwelt stark belastende - Haldendeponie mittels eines faulen politischen Kompromisses doch noch irgendwie durchsetzen zu können.


Notwendig wären statt eines Vermittlungsverfahrens Untersuchungen und Informationen zur Umweltsituation an der Halde und im Bergwerk. Eine Entscheidung kann es ohnehin ausschließlich im gesetzlich vorgeschriebenen Planfeststellungsverfahren Haldenabdeckung geben.


Wir haben im Februar dieses Jahres über die Schreiben der BI an das LBEG wegen der vielen Defizite bei der geplanten Haldenabdeckung und die kritischen Stellungnahmen der Fachbehörden wie auch des Landkreis-Gutachters informiert. Durch die Bank lehnen diese die Abdeckung in der bisher geplanten Form oder sogar grundsätzlich ab. Zudem haben sie immer wieder auf völlig unzureichende Untersuchungen des Ist-Zustandes hingewiesen. Darüber hinaus haben wir dargestellt, wie uns der (gesetzlich garantierte) Zugang zu Umweltinformationen zur Halde und zu den Rüstungsaltlasten im ehemaligen Bergwerk verweigert wird. Zwischenzeitlich laufen sechs Widerspruchs- und ein Klageverfahren der Bürgerinitiative. Das Muster ist immer gleich. Wir sollen mit bloßen Behauptungen abgespeist werden. Was wir aber haben wollen, sind Fakten. Da bleiben wir dran!


Was kann die Politik tun? Die Mehrheit in Gemeinde- und Samtgemeinderat Wathlingen will die Interessen der Bürger aus unserer Sicht gar nicht konsequent vertreten. Wir schreiben das so deutlich, weil die jahrelange Untätigkeit keinen anderen Schluss zulässt. Weder hat die Gemeinde Wathlingen die Zurverfügungstellung ihrer Grundstücke an der Halde (u.a. eine Wiese) - zwecks Verhinderung der Haldendeponie - endgültig verweigert noch hat die Samtgemeinde die Flächennutzungsplanung für das Haldengelände - zwecks Beseitigung der Halde und zugunsten von Natur - geändert.


Die Landesregierung hat sich durch ihren Abfallwirtschaftsplan schon längst auf eine Mülldeponie in Wathlingen festgelegt, um sich ihrer Entsorgungsprobleme zu entledigen. Vom Landesbergamt (LBEG) ist schon gar keine Hilfe zu erwarten – diese Behörde ist Geisel ihrer jahrzehntelangen Untätigkeit und der übereilten Genehmigung des Recyclingplatzes (Brechanlage) für die Haldenabdeckung.


Bleibt der Kreistag. Der hat richtigerweise die Bedenken der Unteren Wasserbehörde aufgegriffen, einen kompetenten Gutachter engagiert und das für die Realisierung der Haldenabdeckung unbedingt erforderliche Einvernehmen mit der wasserrechtlichen Genehmigung des LBEG am 25.06.2020 wegen völlig unzureichender Antragsunterlagen verweigert. Das Umweltministerium als Fachaufsicht hat daraufhin hilflos und einer Fachaufsicht unwürdig mit einem oberflächlichen Schreiben reagiert. Offenkundig wollte das Ministerium die Argumente der unteren Wasserbehörde (wie vorher schon K+S und LBEG) mit bloßen Behauptungen aus dem Weg räumen.


In der Kreistagssitzung vom 05.07.2022 hat die Mehrheitsgruppe im Kreistag nun folgenden umfassenden Antrag eingebracht: „Ergänzender und zusammenfassender Beschluss zu dem am 25.06.2020 vom Kreistag in öffentlicher Sitzung unter TOP 16 gefassten Beschluss; Klärungsbedarf und Forderungen an das LBEG; Antrag der Gruppe „Gemeinsam für Fortschritt im Landkreis Celle“ v. 13.06.2022“


Der Antrag wird zunächst im Umweltausschuss beraten und steht in der nächsten Kreistagssitzung zur Abstimmung. Wir sind als Bürgerinitiative überrascht und erfreut, dass die Abgeordneten des Kreistages standhaft geblieben sind. In dem Antrag werden vom Landesbergamt Stellungnahmen zu den fachbehördlichen und gutachterlichen Stellungnahmen sowie gründliche Untersuchungen der Halde und des Umfangs ihres Grundwasserkontaktes verlangt. Gleichzeitig wird damit - völlig zu Recht - ein rechtsstaatlich einwandfreies Planfeststellungsverfahren gefordert.


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