Herbstlaub: Wertvoll für die Natur, wichtig für sichere Gehwege

CELLE/WATHLINGEN. Der Herbst ist da: Mit bunten Blättern, morgendlichem Bodennebel und milderen Temperaturen zeigt sich die Natur von ihrer herbstlichen Seite. In den Gärten sind bereits die ersten Laubharken im Einsatz. Doch wohin mit den wachsenden Laubhaufen? Die Samtgemeinde Wathlingen erinnert daran, dass Herbstlaub wertvoll für die Natur ist, und gibt Tipps zum richtigen Umgang damit.
Laub ist ein wichtiger Lebensraum
Was im Garten oft als lästige Arbeit erscheint, erfüllt in der Natur wichtige Aufgaben. Laub schützt den Boden vor Erosion, dient als natürliche Mulchschicht und wird von Regenwürmern zu wertvollem Humus verarbeitet. Gleichzeitig bietet es zahlreichen Tieren Nahrung und Schutz. Igel nutzen Laubhaufen gerne als Winterquartier, während Spinnen, Käfer und andere Kleintiere darin Unterschlupf finden. Auch Amseln und Rotkehlchen suchen unter dem Laub nach Nahrung.
Die Samtgemeinde empfiehlt deshalb, einen Teil des Laubs im Garten zu belassen – beispielsweise als Mulchschicht oder in einer ruhigen Ecke als Laubhaufen. Auch Strauchschnitt kann als Überwinterungsquartier dienen. Mit einer zusätzlichen Laubschicht entsteht ein natürlicher Schutzraum für Igel und andere kleine Gartenbewohner.
Wer die Laubmenge im Garten reduzieren möchte, kann zudem bodendeckende Stauden wie verschiedene Storchschnabelarten, Waldsteinia oder Pachysandra pflanzen. Diese halten das Laub fest, das im Laufe der Zeit weitgehend zersetzt wird.
Kann das Laub auf dem eigenen Grundstück weder gelagert noch kompostiert werden, besteht die Möglichkeit, es bei einer Grüngutannahmestelle abzugeben. Wichtig: Laub und Schnittgut dürfen nicht in der freien Landschaft entsorgt werden.
Rückschnitt und Baumfällungen: Naturschutz beachten
Seit dem 1. Oktober sind nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) grundsätzlich wieder stärkere Rückschnitte an Hecken, Gebüschen und Bäumen sowie Baumfällungen möglich. Die Samtgemeinde weist jedoch darauf hin, dass auch außerhalb der gesetzlichen Schutzzeit naturschutzrechtliche Vorgaben gelten. Insbesondere ist auf Nist-, Brut- und Lebensstätten von Tieren Rücksicht zu nehmen. Darüber hinaus sollten eine möglicherweise geltende Baumschutzsatzung sowie die Anforderungen des § 17 BNatSchG bei geplanten Maßnahmen berücksichtigt werden.
Die Schnitt- und Fällzeit endet am 28. Februar. Wer Strauchschnitt im Garten belässt und mit Laub abdeckt, kann damit zugleich einen wertvollen Beitrag zum Schutz der heimischen Tierwelt leisten.
Laub auf Gehwegen regelmäßig entfernen
Anders sieht es auf öffentlichen Gehwegen und in den Regengossen vor dem eigenen Grundstück aus. Hier sollte das Laub regelmäßig zusammengeharkt und entfernt werden, um Unfälle zu vermeiden. Besonders nasses Laub kann schnell zur Rutschgefahr werden.
Nach § 1 Absatz 1 der Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde Wathlingen müssen Bürgersteige, Gehwege und Regengossen vor den jeweiligen Grundstücken regelmäßig gereinigt werden, damit Fußgängerinnen und Fußgänger die Wege gefahrlos nutzen können. Ausgenommen sind Kreisstraßen sowie die Landesstraße 311 innerhalb geschlossener Ortschaften.
Die Samtgemeinde bedankt sich bei den zahlreichen engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die das Laub der Straßenbäume zusammenkehren und damit die Mitarbeitenden des Bauhofes unterstützen.
Laubabfuhr beginnt in dieser Woche
In dieser Woche startet erneut die Laubabfuhr in der Samtgemeinde Wathlingen. Eine Übersicht der Abfuhrtouren mit Angaben dazu, wann und wo das Laub abgeholt wird, wurde bereits im Wathlinger Boten veröffentlicht.
Die Samtgemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger, beim Umgang mit Herbstlaub sowohl die Sicherheit auf Gehwegen als auch den Schutz der heimischen Natur im Blick zu behalten.
Text: Samtgemeinde














