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Heime müssen Corona-Tests anbieten - Landkreis erlässt Allgemeinverfügung

CELLE. Der Landkreis Celle hat eine Allgemeinverfügung zur Verpflichtung des Anbietens von Corona-Tests durch die Einrichtungen bei deren Besuch erlassen, die am Sonntag, 9. Oktober 2022 in Kraft getreten ist. Hintergrund sei eine Verordnung des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, die bestimmte Maßnahmen an die Landkreise delegiert, um weiterhin notwendige Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu treffen.

Folgende Maßnahme wird verfügt: "In der Zeit vom 9. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 sind Heime nach Paragraf 2 Absatz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) verpflichtet, Testungen auf eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 nach Paragraf 3 der Niedersächsischen Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 30. September 2022 im Rahmen eines einrichtungsspezifischen Testkonzeptes für alle Besucherinnen, Besucher und Dritte, die die Einrichtung betreten wollen, anzubieten."



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