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Gute Nachrichten: Landkreis Celle erteilt Wildpark Müden Zoogenehmigung

  • Extern
  • vor 5 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit
Wildpark-Chef Wamser mit Eule
Gute Neuigkeiten für Wildpark-Chef Thomas Wamser (Fotos: Wildpark Müden, Andreas Babel / Montage: CelleHeute).

CELLE. Der Landkreis Celle hat dem Wildpark Müden in Faßberg die offizielle Genehmigung zum Betrieb eines Zoos gemäß Paragraf 42 Bundesnaturschutzgesetz erteilt. Mit dem Bescheid wird der Wildpark, der seit 1985 zunächst als Tiergehege betrieben und ab 2006 als Zoo eingestuft wurde, nun rechtlich vollständig als Zoobetrieb anerkannt. „Wir haben damit die Voraussetzungen geschaffen, damit der Betrieb dort rechtskonform ablaufen kann. Es liegt jetzt beim Betreiber, seinerseits die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen“, sagt Landkreissprecher Tore Harmening.


Baurechtliche Genehmigung erteilt


Die unbefristete und nicht übertragbare Zoogenehmigung umfasst auch die baurechtliche Genehmigung nach der Niedersächsischen Bauordnung sowie die tierschutzrechtliche Erlaubnis. Der Betreiber erfüllt die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten hinsichtlich artgerechter Tierhaltung, veterinärmedizinischer Betreuung und Artenschutz. Dauerhaft muss der Betrieb durch mindestens einen ausgebildeten Zootierpfleger sowie einen zertifizierten Falkner für die Greifvogelhaltung geleitet werden.


Sicherheit bis Ende 2026 hinterlegen


Als Auflage ist bis zum 31. Dezember 2026 eine Sicherheit zum Beispiel in bar oder in Form einer Bankbürgschaft in Höhe von 55.600 Euro zu hinterlegen. Sie stellt sicher, dass im Falle einer Schließung oder Insolvenz die Tiere für mindestens sechs Monate ordnungsgemäß versorgt werden können, ohne dass öffentliche Mittel herangezogen werden müssen.


Mängel bei der Greifvogelvoliere


Die bestehende Greifvogelvoliere ist nicht Bestandteil der erteilten Genehmigung. Es wurden tierschutzrechtliche Mängel festgestellt – darunter Überbesatz, fehlende Schlaf- und Ausweichbereiche sowie tierschutzwidrige Haltung bestimmter Arten. Zudem wurden bauliche Veränderungen ohne Anzeige vorgenommen. Der Betreiber hat innerhalb von zwei Monaten aktualisierte Bauvorlagen sowie ein Konzept zur tierschutzgerechten Umgestaltung einzureichen.


Text: Landkreis Celle

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