Grundstückseigentümer: Kontrollen von Baum- und Gehölzbeständen
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CELLE. Ob Hecken, Sträucher, Gräser oder Bäume – neben einem Großteil der Bundes- und Landesstraßen geht es grün zu. Über das Jahr hinweg wachsen die Pflanzenbestände deutlich und benötigen darum einiges an Pflege. Darum werden diese im Rahmen von regelmäßigen Kontrollen der vier zuständigen Straßenmeistereien in Oyten, Rotenburg, Soltau und Celle des Geschäftsbereiches Verden der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) überprüft. Sehen die Mitarbeitenden etwas, das die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, wie beispielsweise einen toten, überhängenden Ast an einem Geh- und Radweg, wird dieser umgehend entfernt.
Befindet sich der in dem Beispiel genannte betroffene Baum jedoch auf einem Privatgrundstück, muss der Grundstückseigentümer selbst tätig werden. Die Kontrolleure der Straßenmeistereien dürfen keine auf Privatgrund befindlichen Bäume bzw. Gehölze prüfen, pflegen oder zurückschneiden. Sie müssen in solchen Fällen die Eigentümer ermitteln und diese auffordern, die Gefahr zu beseitigen.
Die Anlieger sind selbst verantwortlich, Pflegemaßnahmen an Baum- und Gehölzbeständen im Grenzbereich zum öffentlichen Verkehrsraum durchzuführen. Ihnen obliegt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, welche im Niedersächsischen Straßengesetz §31 Abs. 2 geregelt ist und Anpflanzungen aller Art untersagt, soweit sie „die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können“. Anlieger sind demnach verpflichtet, Anpflanzungen bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Der regionale Geschäftsbereich Verden bittet daher Anlieger, um mögliche Haftungsrisiken im Schadensfall im eigenen Interesse vorzubeugen, in regelmäßigen Abschnitten Folgendes zu tun:
• Begutachtung der eigenen Baum- und Gehölzbestände auf die Notwendigkeit von Pflegemaßnahmen, insbesondere auch nach Extremwetterereignissen (z.B. Starkregen, Stürme, Trockenperioden)
• Rückschnitte zur Freihaltung von Sichtdreiecke
• Freihaltung des Lichtraumprofils
• Totholzbeseitigung über dem Verkehrsraum bzw. in der Nähe, um Gefahren durch das Umfallen toter Bäume (auch in „zweiter oder dritter Reihe“) zu vermeiden
Weiter weist die Behörde darauf hin, dass Rückschnitte, Totholzentnahme und auch Fällungen ganzjährig erlaubt sind, sofern sie aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind „Eine regelmäßige Baumkontrolle und Durchführung von etwaigen Pflegemaßnahmen zum Erhalt der Verkehrssicherheit ist einerseits eine Pflicht von Grundstückseigentümern, sie ist andererseits aber auch ein wichtiger Beitrag, der die Mitarbeitenden der Straßenmeistereien erheblich entlastet, weil in diesem Fällen nicht zeitaufwändig Eigentümer ermittelt und aufgefordert werden müssen, die Gefahr zu beseitigen“, betont Simone Müller, Geschäftsbereichsleiterin der NLStBV in Verden.
Auf der Webseite der NLStBV gibt es außerdem einen FAQ zu den häufig gestellten Fragen in Bezug auf Baum- und Gehölzpflege: Baum- und Gehölzpflege - häufige Fragen | Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Sollten anliegende Bürger von Bundes- oder Landesstraßen konkrete Fragen zu ihren Anpflanzungen haben, stehen die Straßenmeistereien Oyten, Soltau, Rotenburg und Celle gern für Fragen zur Verfügung.
Text: Landesbehörde














