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Gesetzentwurf zur vereinfachten Bereitstellung und Auszahlung von Fördermitteln

Ein Mensch unterschreibt
Symbolbild: WIX

CELLE/ HANNOVER. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zur vereinfachten Bereitstellung und Auszahlung von Fördermitteln an kommunale Fördermittelempfänger (NKomFöG) zur Verbandsbeteiligung freigegeben.


Mit einem sogenannten Niedersächsischen Kommunalfördergesetz soll im Rahmen einer Pilotierung die vereinfachte Verteilung und der vereinfachte Abruf von Fördermitteln an ausschließlich kommunale Fördermittelempfänger ermöglicht werden. Dafür sollen die Förderverfahren nach § 44 der Landeshaushaltsordnung und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften für nicht anwendbar erklärt werden.


Damit sollen den kommunalen Fördermittelempfängern vorrangig pauschalierte oder budgetierte zweckgebundene Förderungen ermöglicht werden. 


Nach einer Verabschiedung des NKomFöG im Landtag könnte der Ende März 2025 geschlossene „Pakt für Kommunalinvestitionen“ mit einem Volumen in Höhe von 600 Millionen Euro bürokratiearm und unkompliziert zu Gunsten der Kommunen umgesetzt werden. 

                                                                                                                                

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, sagt: „Mit dem Niedersächsischen Kommunalfördergesetz könnten zukünftig Fördermittel des Landes zügig und unkompliziert von den kommunalen Fördermittelempfängern abgerufen und bewirtschaftet werden. Hierdurch soll ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Darüber hinaus ist der Gesetzentwurf ein weiterer Baustein des von der Landesregierung unter dem Motto ‚Einfacher, schneller, günstiger 2025‘ verfolgten Ziels, Verwaltungsverfahren in Niedersachsen grundlegend zu vereinfachen, zu beschleunigen und damit günstiger zu gestalten. Durch diese Entbürokratisierung sollen die kommunalen Fördermittelempfänger mehr Handlungsspielräume bei der Verwendung von Fördermitteln des Landes erhalten. Schließlich können sie am besten beurteilen, wo vor Ort die dringendsten Bedarfe sind.“



Text: Landesregierung

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