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Audrey-Lynn Struck

Generalstaatsanwaltschaft Celle klagt 16-Jährigen wegen Anschlagsdrohungen an


OSNABRÜCK/CELLE. Die Zentralstelle Terrorismusbekämpfung der Generalstaatsanwaltschaft Celle hat am 21.07.2023 gegen den 16-jährigen deutschen und türkischen Staatsangehörigen Melih C. Anklage vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Osnabrück wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Vortäuschens von Straftaten und Missbrauchs von Notrufen erhoben.


Gegenstand der Anklage sind mehrere Telefonanrufe, die der Angeschuldigte bei verschiedenen Polizeidienststellen im Bundesgebiet in der Zeit vom 25.10.2022 bis zum 27.12.2022 getätigt haben soll, in denen er mit

1. der Begehung eines Bombenanschlags in Köln,

2. der Erschießung zweier Geiseln und der Zündung einer Bombe in Düsseldorf,

3. der Detonation einer am Frankfurter Flughafen platzierten Bombe,

4. der Durchführung eines Amoklaufs an einer Gesamtschule in Münster,

5. der Begehung eines Anschlags auf dem Weihnachtsmarkt in Düsseldorf mittels eines Lkw,

6. der Erschießung von Geiseln in Bremerhaven für den Fall der Nichtzahlung eines Lösegelds,

7. der Begehung einer Bluttat in Dresden im Namen des Islamischen Staates,

8. der Begehung eines Bombenanschlags in einem Mehrfamilienhaus in Heidelberg und

9. der Tötung eines Menschen in einer Wohnung in Dresden mittels Zündung einer Bombe zum Zweck der Unterstützung des Islamischen Staates

gedroht haben soll.

Ferner werden dem Angeschuldigten zwei weitere Anrufe bei Polizeidienststellen zur Last gelegt, in denen er die Begehung eines Suizids in Wesseling angekündigt und einen vermeintlichen Brand in einer Wohnung in Dresden gemeldet haben soll.


Die Anrufe wurden ernst genommen und lösten umfangreiche polizeiliche Einsätze aus; so wurden etwa am 05.12.2022 sämtliche Weihnachtsmärkte in Düsseldorf geschlossen.


Der Angeschuldigte hat sich zu den Vorwürfen noch nicht eingelassen. Er befindet sich auf freiem Fuß.


Weitergehende Auskünfte können aufgrund des jugendlichen Alters des Angeschuldigten nicht erteilt werden.

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