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Fördergelder verfehlt – Klageergebnis nicht in Sicht


Foto: Peter Müller

CELLE. Ob im NDR-Interview oder in lokalen Printmedien – Oberbürgermeister Dr. Jörg #Nigge setzt seine Politik gerne in Relation zu anderen Kommunen. Was Energiesparen anginge, sei man als Stadt Celle sehr weit vorne, „in Niedersachsen sogar drüber hinaus“, sagt er im NDR-Regionalprogramm. „Ob Kita, Schule, Bauen und Wohnen, Naherholung oder Klimaschutz – auch 2023 werden wir unsere Stadt nachhaltig weiterentwickeln und damit in Niedersachsen einmal mehr Maßstäbe setzen“, wird er am 28.1. zitiert.


Greift man nur die Aspekte Bauen, Wohnen, Klimaschutz heraus, dann spielen sie alle drei hinein in die Entwicklung der Altstadt, für die das Neue Rathaus im vergangenen Jahr ein Konzept entwickeln ließ vom Hamburger Büro cappel + kranzhoff, um an #Fördergelder aus dem Programm „#Resiliente #Innenstadt“ zu gelangen. Maßstäbe setzte dieses niedersachsenweit allenfalls nach unten, Celle schaffte es nicht, in die Gruppe von 15 aus 20 förderungswürdigen Städten vorzudringen (CH berichtete). Akzeptieren wollte die Verwaltung die Entscheidung der Jury jedoch nicht und klagte gegen das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Die SPD erfuhr etwas verspätet davon und erstellte einen umfangreichen Fragenkatalog zu den näheren Umständen. Im Ausschuss für Wirtschaftsförderung am 8.2. erhoffen sich die Genossen nun Antworten beispielsweise auf die Fragen, wie die Stadt den Streitwert des von ihr angestrengten Verfahrens bemesse und welches Prozesskostenrisiko sich ergebe.


Die Äußerungen, die das Dezernat von Stadtbaurätin Elena Kuhls vorab in schriftlicher Form herausgegeben hat, stellen keine detaillierte Aufklärung in Aussicht. Es heißt kurz und knapp: „Die Zweifel, dass die Entscheidung des Ministeriums tatsächlich ermessensfehlerfrei ergangen ist, konnten nicht ausgeräumt werden.“


Ein 20-seitiger Schriftsatz mit vier Anlagen, verfasst vom beklagten Ministerium als Klageerwiderung, reicht der Celler Verwaltung demnach nicht als Erklärung, die gesetzten Maßstäbe für Fördergelder verfehlt zu haben. Dr. Cosima Haselmann teilt auf CH-Anfrage für das #Verwaltungsgericht Lüneburg am 30. Januar mit: „Die Klägerseite ist ausweislich der richterlichen Verfügung von heute aufgefordert worden, die #Klageerwiderung zur Kenntnis und eventuell Stellung zu nehmen bis zum 31. März 2023.“

Das Neue Rathaus bringt indes den Zeitfaktor ins Spiel: „Da sich verwaltungsgerichtliche Verfahren oft über Jahre hinziehen und der Schriftwechsel zwischen den Parteien erst begonnen hat, kann keine gesicherte Prognose über die Erfolgsaussichten getroffen werden.“

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