CELLE. Am Nachmittag wurde die Feuerwehr Celle auf Anforderung der Polizei zu einem Parkplatz in der 77er Straße alarmiert. Passanten hatten hier in einem abgestellten Fahrzeug einen Hund entdeckt, der sich anscheinend schon längere Zeit in dem Fahrzeug aufhielt.
Die aktuellen Temperaturen und die Sonneneinstrahlung erhitzen den Fahrzeuginnenraum schnell auf lebensgefährliche Temperaturen für Mensch und Tier. Durch die Einsatzkräfte wurde daher eine Scheibe des Fahrzeuges gewaltsam geöffnet und der Hund ins Freie gebracht und mit Wasser versorgt.
In der Regel erfüllt das Zurücklassen des Hundes im Auto nicht den Straftatbestand der Tierquälerei. Wird der Hundebesitzer jedoch nach § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) verurteilt, drohen bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine hohe Geldstrafe. Die Kosten des Rettungseinsatzes können dem Hundebesitzer auferlegt werden.
Häufig wird der Tatbestand „Hund bei Hitze im Auto“ als Ordnungswidrigkeit nach § 18 TschG gewertet. Dann droht dem betreffenden Hundebesitzer ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro.
Im Einsatz war die Ortsfeuerwehr Celle-Hauptwache und die Polizei.
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