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Förderung von baulichen Sanierngsmaßnahmen in der Dorfregion Schmarloh


Foto: Michael Schmidt / Amtshof Eicklingen Planungsgesellschaft

LACHENDORF. Bereits in den Jahren 2020 und 2021 konnten sowohl private als auch öffentliche Träger einen Förderantrag über die Dorfregion Schmarloh stellen. Nun startet die Vorbereitung für den nächsten Antragsstichtag. Darüber informiert die Amtshof Eicklingen Planungsgesellschaft mbH & Co KG, die das Förderprogramm professionell begleitet:

Die Dorfregion Schmarloh, zu der sich die Gemeinden Hohne und Ahnsbeck zusammengeschlossen haben, bietet die große und auch einmalige Chance, bauliche Sanierungsmaßnahmen an historischen und Ortsbild prägenden Gebäuden fördern zu lassen. In den letzten beiden Antragsjahren konnten bereits insgesamt 34 öffentliche bzw. private Förderanträge beim Amt für regionale Landesentwicklung in Verden eingereicht werden. Während die letztjährigen Antragstellenden noch auf Post aus Verden mit einem positiven Förderbescheid für ihre geplante Maßnahme hoffen, sollten Personen, die in diesem Jahr einen Förderantrag stellen möchten, bald mit der Planung beginnen.

Über das Dorfentwicklungsprogramm werden u.a. die folgenden Maßnahmen gefördert: Dach-, Fenster-, Fassadensanierungen; Gestaltung von Hof-, Garten- und Grünflächen; die Umnutzung ortsbildprägender oder landschaftstypischer Gebäude sowie die Revitalisierung untergenutzter Bausubstanz. Voraussetzung ist, dass es sich um alte Gebäude (Baujahr vor ca. 1960) handelt und der Gestaltungsleitfaden der Dorfregion Schmarloh berücksichtigt wird. Privatpersonen erhalten in der Regel eine Förderung in Höhe von 30 % der Ausgaben.

Der nächste Stichtag zur Einreichung von Anträgen ist aller Voraussicht nach der 15. September 2022. Um die Chancen und Möglichkeiten einer Förderung abzustimmen, steht den Bürgerinnen und Bürgern aus der Dorfregion Schmarloh die Möglichkeit zur Verfügung, sich über die Umsetzungsbegleiterinnen Gudrun Viehweg und Laura-Charline Bulat von der Amtshof Eicklingen Planungsgesellschaft kostenfrei beraten zu lassen. Auch bei der eigentlichen Antragstellung sind die beiden unterstützend tätig. Alle, die in diesem Jahr einen Antrag stellen wollen, sollen sich zunächst mit den Umsetzungsbegleiterinnen in Verbindung setzen.

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