CELLE. Das „Ezidische Grabfeld“ auf dem Waldfriedhof ist am Samstag offiziell eingeweiht worden. Neben Vertretern des Ezidischen Kulturzentrums Celle (EKZ) und deren Geistlichen nahmen seitens der Stadt Celle Ulf Pohlmann, Fachbereichsleiter Verkehr und Technische Dienste, und Harry Sinkel, Gärtnermeister Wald- und Stadtfriedhof, teil.

Der Rat der Stadt Celle hatte im Jahr 2015 die Friedhofssatzung dahingehend geändert, dass - wie vom EKZ gewünscht - die Laufzeit bei Erwerb der Grabstätten von 20 auf 40 Jahre verlängert wird. Nach Satzungsänderung und Festlegung der Grabfeldfläche ruhten die Verhandlungen von Seiten des EKZ.
Im Jahr 2023 kam der Vorstand des EKZ erneut auf die Verwaltung zu und nahm die Gespräche wieder auf. Die 2015 getroffenen Vereinbarungen wurden im vergangenen August bei einem Ortstermin mit Vertretern der Friedhofsverwaltung und den geistlichen Vertretern des EKZ besprochen und von beiden Seiten für gut und praktikabel angesehen, so dass nunmehr Einweihung gefeiert werden kann.

Das „Ezidische Grabfeld“
Auf dem Waldfriedhof Celle besteht seit dem Jahr 2015 ein Grabfeld, dessen Gräber ausschließlich der Bestattung von Angehörigen ezidischen Glaubens vorbehalten sind. In Zusammenarbeit mit dem EKZ wurde das Grabfeld mit 264 Wahlgrabstätten auf dem Waldfriedhof im Bereich Feld 14 angelegt. Hier wurden besondere Bestimmungen erlassen, um eine dem ezidischen Glauben entsprechende würdige Ruhestätte zu schaffen und damit auch die ezidische Friedhofs- und Bestattungskultur in Celle zu fördern.
Um dem Wunsch langer Ruhezeiten gerecht zu werden, wurde die Friedhofssatzung im dahingehend geändert, dass die Ruhezeit beim Erwerb der Grabstätte 40 Jahre beträgt und die entsprechenden Gebühren nach der jeweils aktuell gültigen Friedhofsgebührensatzung der Stadt Celle bei Graberwerb fällig werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nach Ablauf der Ruhezeit laut Satzung durch Nacherwerb möglich.

Anmeldung einer Bestattung/Rechtliches
Die Anmeldung und Durchführung einer Bestattung erfolgt über ein frei zu wählendes Bestattungsunternehmen. Das Bestattungsunternehmen klärt dann alles Weitere mit dem Friedhofsbetrieb der Stadt Celle und dem EKZ. Grabstätten werden in den Grabreihen der Reihe nach als einstellige Gräber vergeben. Mit der Friedhofsverwaltung ist auch der Bestattungstermin abzustimmen. Dabei sind die gesetzlichen Regelungen und Fristen einzuhalten:
Rituelle Bestattung
Rituelle Handlungen, die für eine ezidische Bestattung wichtig sind, können auf dem ezidischen Gräberfeld durchgeführt werden. Dabei wird die Rücksichtnahme auf andere Besucher udn Besucherinnen des Friedhofs vorausgesetzt. Für die Trauerfeiern steht bei Bedarf die Kapelle auf dem Waldfriedhof zur Verfügung. Rituelle Waschungen, die der Bestattung vorausgehen, können auf dem Waldfriedhof nicht durchgeführt werden.
Grabmalgestaltung/Grabpflege
Für die Grabmalgestaltung sind Maximalmaße vorgesehen. Liegende Grabmale bzw. Abdeckplatten dürfen insgesamt maximal 1,20 Meter breit, 0,40 Meter hoch und 2,50 Meter tief sein. Stehende Grabmale dürfen maximal 1,20 Meter breit sein; die Höhe ist frei wählbar; die Tiefe richtet sich nach den allgemeinen Regeln des Handwerks.
Verpflichtend ist die Einfassung der Grabstätte mit einer Natursteinkante, sofern nicht die gesamte Grabbeetfläche von einem liegenden Grabmal überdeckt ist. Die Beauftragung des Steinmetzbetriebes erfolgt nach eigener Wahl. Der Steinmetz muss bei der Stadt Celle (Friedhofsbetrieb) zugelassen sein. Entsprechend den Gestaltungsvorschriften der Friedhofssatzung muss die Grabbeetfläche bepflanzt und regelmäßig gepflegt werden. Die Verwendung von Plastikblumen und Folien ist nicht erlaubt.