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Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe: ein Qualifizierungskurs



 Foto: Symbolbild


CELLE. Wer als Pflegebedürftiger zu Hause lebt, hat gegenüber seiner Pflegekasse einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro. Dieser Betrag kann unter anderem eingesetzt werden zur Aufwandsentschädigung für eine Unterstützung durch Nachbarn, sogenannte ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe. Nachbarschaftshilfe kann zum Beispiel bedeuten: Begleitung beim Einkaufen, bei Arztbesuchen, zu einem Seniorennachmittag, einem Cafébesuch oder bei einem Spaziergang. 

 

Für die Anerkennung als Nachbarschaftshelfer verlangt das Land Niedersachsen, neben einem Erste-Hilfe-Kurs und der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, die Teilnahme an einem Grundkurs Nachbarschaftshilfe.

 

Nach erfolgter Teilnahme erhält der Nachbarschaftshelfer ein Zertifikat, welches die Qualifikation zum Nachbarschaftshelfer nachweist. Es dient zur Vorlage bei der Pflegekasse, darf jedoch nur für ehrenamtliche Arbeit eingesetzt werden.

 

Kursort:

Mehrgenerationenhaus

Fritzenwiese 46

29221 Celle


Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich!

Kursprogramm und Online-Anmeldung:  www.angehoerigenschule.de

oder anmeldung@angehoerigenschule.de /  Tel. 040 25 76 74 50


Text: Susanne Diers

CELLEHEUTE

CELLEHEUTE – die crossmediale Online-Tageszeitung

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Bahnhofstraße 1-3 • 29221 Celle

Telefon 0176-14683078

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