Drohnen über Celle: Vermessungsflüge für B3 – Was Anwohner jetzt wissen müssen
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- 19. März
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CELLE/GROSS HEHLEN. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) informiert im Rahmen der Transparenz- und Informationspflichten gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung.
Das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Verden – wird an mehreren Werktagen in den nächsten 2 Monaten in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr in Groß Hehlen und Celle (siehe Kartenausschnitt) vermessungstechnische Luftbildbefliegungen zur Erfassung und Aktualisierung von Geodaten auf Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) vom 12. Dezember 2002 durchführen. Die Befliegungen erfolgen durch ein unbemanntes Luftfahrtsystem (UAS, Drohne) zur Bestandserfassung für die Planung der B3, Ortsumgehung Groß Hehlen.

Die genauen Termine für die Drohneneinsätze können nicht im Voraus benannt werden, da geeignete Wetterlagen Voraussetzung für eine Befliegung sind.
Aus technischen Gründen wird die Drohne dabei auch über angrenzende Grundstücke fliegen, da Aufnahmen vom Straßenbereich und Seitenräumen aus allen Perspektiven nötig sind. Auch ein kurzzeitiges Betreten der Grundstücke, insbesondere der Zufahrten und Zuwegungen, ist für den Zweck der Vermessung unerlässlich.
Text: NLStBV














