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CELLE. Haben sich Kinder in der Schule mit Corona infiziert, könne das der gesetzlichen Unfallversicherung als Schulunfall gemeldet werden, die dann jegliche Behandlungskosten übernehme. Darauf weist der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Celle hin. Voraussetzung für eine Anerkennung sei allerdings die Beweisbarkeit, dass sich ein Kind tatsächlich dort angesteckt habe. Was es dabei zu beachten gibt, erläutert der SoVD wie folgt:
Da schulpflichtige Kinder während der Schulzeit und auf dem Schulweg gesetzlich unfallversichert sind, könne eine Corona-Infektion von SchülerInnen bei der Unfallversicherung als Schulunfall gemeldet werden. „Schulen sind nur bei schweren Krankheitsverläufen verpflichtet, die Unfallversicherung zu informieren. Deshalb sollten Eltern das selbst tun, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich das Kind im Unterricht oder bei schulischen Veranstaltungen infiziert hat“, rät Sabine Kellner aus dem SoVD-Beratungszentrum in Celle. Außerdem sei es ratsam, im konkreten Verdachtsfall auch die Schule in Kenntnis zu setzen.
Nach einer Meldung prüfe die Unfallversicherung im Einzelfall, ob sich ein Kind tatsächlich in der Schule und nicht etwa bei Freizeitaktivitäten oder im familiären Umfeld angesteckt haben kann. Als Nachweis für die Infektion müssen Eltern zudem einen zeitnahen PCR-Test ihres Kindes vorlegen. „Wird ein Schulunfall anerkannt, zahlt die Unfallversicherung alle Maßnahmen, die zur Heilung unternommen werden“, so Kellner.