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Celler Ortsumgehung: Vertretung der Grundeigentümer wählt Vorstand


CELLE. Die begleitenden Arbeiten rund um die Planung der Ortsumgehung Celle gehen voran. Nun steht ein weiterer wichtiger Schritt für das nördlich der Stadt Celle liegende Flurbereinigungsverfahren an. Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg, dessen Geschäftsstelle in Verden das Verfahren betreut, lädt zur Vorstandswahl ein.


"Der Bau der Bundesstraße in Celle ist nur eine von vielen Infrastrukturmaßnahmen, deren Bau wir begleiten. Dabei kümmern wir uns nicht nur darum, die erforderlichen Flächen bereitzustellen, vielmehr erarbeiten wir mit den Teilnehmern Konzepte um den Flächenverlust auszugleichen, die Produktionsbedingungen für die Landwirte vor Ort zu verbessern und Maßnahmen für den Naturschutz umzusetzen." erklärt Torsten Schüller, der das Projekt leitet. "Mit der Wahl eines Vorstandes geben wir den Teilnehmern die Möglichkeit sich aktiv an dem Prozess zu beteiligen und an der Gestaltung des Verfahrensgebietes mitzuwirken."


Bereits im Vorfeld wurde unter Beteiligung der Landwirte, der Landwirtschaftskammer, der Stadt Celle und des Amtes für regionale Landesentwicklung ein Arbeitskreis gebildet. Es wurden Konzepte entwickelt, die in Form von Neugestaltungsgrundsätzen zusammengefasst worden sind, berichtet das ArL. Diese sollen im Verlauf des Flurbereinigungsverfahrens konkretisiert und weiterentwickelt werden.


Mit dem Beginn des Verfahrens im Jahr 2020 ist auch eine Teilnehmergemeinschaft entstanden, die als Körperschaft öffentlichen Rechts alle Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte innerhalb des Verfahrensgebietes umfasst. Damit die Teilnehmergemeinschaft geschäftsfähig ist, soll ein Gremium bestehend aus fünf Vorstandsmitgliedern und fünf StellvertreterInnen gewählt werden. Der Vorstand regelt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft, vertritt die gemeinschaftlichen Interessen aller Teilnehmer*innen und wird regelmäßig von der Flurbereinigungsbehörde über den Stand des Verfahrens und des Baufortschritts unterrichtet. Außerdem wirkt er maßgeblich bei der Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischen Begleitplan mit.


Wahlvorschläge für Vorstandsmitglieder können bis zum 04.02.2022 beim Amt für regionale Landesentwicklung, Geschäftsstelle Verden, Eitzer Straße 34, 27283 Verden abgegeben werden.

Die eigentliche Wahl des Vorstandes findet am Freitag, den 11.03.2022 in der Zeit von 11:00 Uhr bis 19:30 Uhr in der Alten Exerzierhalle beim Neuen Rathaus der Stadt Celle statt. Wahlberechtigt sind alle Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens, wobei Eigentümergemeinschaften als ein Teilnehmer gelten. Die Vertretung durch eine andere Person ist durch eine amtlich beglaubigte Vollmacht möglich. Eine Briefwahl ist nicht vorgesehen.


Weitere Unterlagen und Informationen zur bevorstehenden Vorstandswahl sind auf der Homepage des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg (http://www.arl-lg.niedersachsen.de/bekanntmachungen-verden) zu finden. Als Ansprechpartner stehen Herr Schüller, Tel.: 04231 / 808 - 179 und Frau Rolf, Tel.: 04231 / 808 - 238 zur Verfügung.


Zum Hintergrund teilt das Amt für regionale Landesentwicklung mi:

Das Flurbereinigungsverfahren begleitet die Herstellung der Straßenbaumaßnahme und regelt den dazu erforderlichen Grunderwerb. Darüber hinaus werden im Rahmen des Verfahrens ländliche Wege und landschaftsgestaltende Anlagen hergestellt. Dadurch wird ein Ausgleich der durch den Flächenverlust eintretenden wirtschaftlichen Nachteile für die ortsansässigen landwirtschaftlichen Betriebe durch die Verbesserung von Produktions- und Arbeitsbedingungen geschaffen. Des Weiteren soll die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes nachhaltig sichergestellt werden.


Das Flurbereinigungsverfahren Groß Hehlen ist im Oktober 2020 zur Begleitung der Herstellung der Ortsumgehung Celle formell eingeleitet worden. Mit Hilfe der Flurbereinigung soll der durch die geplante Baumaßnahme entstehende Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden. Unter Berücksichtigung der bereits zugunsten der Straßenbauverwaltung erworbenen Flächen werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch ca. 50 ha landwirtschaftliche Nutzfläche benötigt.






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