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Bundesregierung darf Weideprämie nicht streichen

Kuh mit Kalb
Symbolbild: WIX

CELLE/BERLIN. Erst beschlossen, dann verschoben, jetzt vor dem Start gestrichen? Mit dem Bürokratierückbaugesetz will die Bundesregierung die zugesagte Förderung für die Weidehaltung von Milchkühen abschaffen. Zahlreiche Tierschutzorganisationen unter dem Dach des Deutschen Naturschutzrings (DNR) warnen vor einem Rückschritt für Tiere, Weidebetriebe und die Glaubwürdigkeit der Agrarpolitik. Zum Ende der Verbändeanhörung am 24. Juni fordern die Organisationen Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer, die Bundesregierung sowie die Regierungsfraktionen auf, die geplante Streichung zurückzunehmen.


Die geplante Abschaffung der Öko-Regelungen trifft mit der Weideprämie ausgerechnet ein freiwilliges Förderinstrument. Diese Prämie soll Betriebe unterstützen, die Milchkühen Zugang zur Weide ermöglichen, ohne andere zu belasten. Sie abzuschaffen, widerspricht dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, der mehr Anreize für Klima-, Umwelt- und Tierschutzleistungen verspricht. 

„Bürokratieabbau darf nicht zulasten der Tierschutzförderung gehen! Aus einer angekündigten Verschiebung darf keine stille Streichung werden. Die Bundesregierung kann nicht Anreize für mehr Tierschutz versprechen und dann ausgerechnet eine freiwillige Weideprämie streichen. Wer Weidehaltung erhalten will, muss Betriebe verlässlich unterstützen – statt die beschlossene Förderung kurz vor dem Start wieder abzuräumen“, erklärt Thomas Schröder, Vizepräsident des Deutschen Naturschutzrings. 


Die Bundesregierung betont, stärker auf Anreize statt auf Vorgaben setzen zu wollen. Eine freiwillige Weideprämie ist ein solcher Anreiz: Sie vergütet Leistungen für Tierschutz, Umwelt und Kulturlandschaftspflege, ohne neue Pflichten aufzuerlegen. Die Forderung der Organisationen lautet deshalb: Die Bundesregierung muss die geplante Streichung der Weideprämie zurücknehmen und die beschlossene Öko-Regelung umsetzen. Eine Förderung von Kühen auf der Weide ist auch in der kommenden Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) möglich. Wer Tierschutzleistungen in der Landwirtschaft will, muss sie auch verlässlich fördern.  


Hintergrund: Warum die Weide für Kühe mehr ist als Auslauf 


Fachgerecht umgesetzte Weidehaltung ohne Anbindehaltung gilt aus Tierschutzsicht als besonders tiergerecht für Rinder. Sie ermöglicht Milchkühen Bewegung, arttypisches Verhalten, Sozialkontakte, Klimareize und Zugang zu Grünland. Gleichzeitig steigert extensive Beweidung die Artenvielfalt. Doch wirtschaftlich steht Weidehaltung unter Druck: Der Markt honoriert den zusätzlichen Aufwand nicht ausreichend.


Für viele Betriebe ist entscheidend, ob politische Förderinstrumente verlässlich sind. Wer Weidehaltung erhält oder ausbaut, braucht angesichts hoher Kosten, schwankender Märkte und wechselnder Vorgaben Planungssicherheit. Die zusätzliche Öko-Regelung für die Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben wurde 2024 beschlossen und 2025 um ein Jahr verschoben. Begründet wurde dies mit einem zusätzlichen Vorlaufbedarf für die Bundesländer. Von einer Abschaffung war keine Rede. 


Der Gesetzentwurf würde diesen Kurs grundlegend ändern und aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen das Vertrauen der Betriebe in politische Zusagen beschädigen. Die geplante Streichung ist schwer vermittelbar, da sie dem politischen Anspruch widerspricht, gesellschaftlich gewünschte Leistungen der Landwirtschaft stärker zu honorieren. Öffentliche Gelder aus der GAP müssen aus Sicht der Organisationen stärker für eine verlässliche Förderung von Tierschutz-, Umwelt- und Klimaleistungen eingesetzt werden. 



Text: Tierschutzbund

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