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Bildung und Teilhabe: Jobcenter gewährt Leistungen

CELLE. Das Jobcenter im Landkreis Celle gewährt Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Damit sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen unterstützt werden.


Seit 2011 können bedürftige Familien für ihre Kinder Leistungen aus dem so genannten Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten. Bisher war der Landkreis Celle für die Bearbeitung dieser Förderleistung zuständig. Ab dem 1. August übernimmt das Jobcenter im Landkreis Celle die BuT-Angelegenheiten für alle KundInnen des Jobcenters eigenständig. Damit gibt es jetzt eine zentrale Anlaufstelle für alle Geldleistungen nach dem SGBII. Das teilen der Landkreis Celle und das Jobcenter im Landkreis Celle gemeinsam mit.


„Bildung, soziale und kulturelle Teilhabe sind für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen wegweisend. Sie profitieren beim Übergang von der Schule in den Beruf und generell auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Dabei ist mir besonders wichtig, möglichst allen Kindern und Jugendlichen aus unseren Bedarfsgemeinschaften diese Chancen zu ermöglichen", sagt Sylke Schwanhold, Geschäftsführerin des Jobcenters im Landkreis Celle.


Die zusätzlichen zweckgebundenen BuT-Leistungen sind vielfältig: Es gibt unter anderem Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagsverpflegung, Klassenfahrten, Fahrtkosten sowie Kita-Ausflüge. Unterstützt werden außerdem Lernförderungen sowie Aktivitäten im Bereich Sport, Spiel, Kultur und Ferienfreizeiten.


Axel Flader, Landrat des Landkreises Celle, sieht in der Aufgabenwahrnehmung durch das Jobcenter wesentliche Vorteile. „Alle in diesem Fall anspruchsberechtigten Familien werden bereits durch das Jobcenter im Landkreis Celle betreut. Im Rahmen der ganzheitlichen Beratung kann das Jobcenter nun alle infrage kommenden Leistungen direkt anbieten. Dazu gehören eben auch die Förderangebote des Bildungs- und Teilhabepaketes.“


Die organisatorische Änderung gilt ab dem 1. August 2022. Die Mitarbeitenden im Jobcenter wurden entsprechend geschult. „Wir sind bestens vorbereitet“, erklärt Schwanhold. „Neben der proaktiven Beratung unserer Kundinnen und Kunden planen wir zukünftig auch Informationsangebote in Einrichtungen und Schulen, um alle Kinder und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien zu erreichen und auf das Angebot aufmerksam zu machen.“


EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II erhalten die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zukünftig direkt über das Jobcenter im Landkreis Celle. Für alle anderen Personengruppen ändert sich nichts, so das Jobcenter. EmpfängerInnen von Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz müssen sich weiterhin an den Landkreis Celle wenden.


Für die Jobcenterkunden genügt zukünftig in der Regel ein formloses Schreiben mit einem Nachweis zur Höhe der Kosten, eine formale Antragstellung ist nicht erforderlich. Der Landkreis Celle und das Jobcenter im Landkreis Celle arbeiten eng zusammen, um den KundInnen, die diese Leistungen bereits vom Landkreis Celle erhalten, einen fließenden Übergang zu ermöglichen. Die nahtlose Weiterzahlung durch das Jobcenter sei sichergestellt. In den kommenden Wochen verschickt das Jobcenter im Landkreis Celle anlässlich des neuen Schuljahres darüber hinaus ein allgemeines Informationsschreiben an alle Kundinnen und Kunden, die grundsätzlich einen Anspruch auf diese zusätzlichen Leistungen haben.


Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und der Höhe der möglichen BuT-Leistungen gibt es auf der Homepage des Jobcenters im Landkreis Celle: www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Celle


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