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App „MeinELSTER+“ verspricht einfache Steuererklärung




HANNOVER. Mit der App #MeinELSTER+ stehe ab sofort allen Steuerzahlern "ein neues komfortables und einfaches Mittel zur Erledigung der #Steuererklärung zur Verfügung", verspricht das Niedersächsische #Finanzministerium. Mithilfe der App könnten Rechnungen für Werbungskosten direkt bei Erhalt fotografiert und abgelegt werden. Eine Software zur Texterkennung scanne die Belege, sodass die für die Steuererklärung relevanten Werte direkt ausgelesen werden könnten. Die Nutzer der App könnten die Belege auch in Kategorien einteilen. Bei der späteren Erstellung der Steuererklärung würden dann beim Verknüpfen eines Belegs mit einem Eingabefeld nur die relevanten Belege angezeigt.


Die Kopplung der App MeinELSTER+ mit einem bereits bestehenden ELSTER-Benutzerkonto sei via QR-Code möglich. Die Belege könnten dadurch auch über das Online-Portal „Mein ELSTER“ verwaltet werden.


Dem Niedersächsischen #Finanzminister Gerald Heere sei die Digitalisierung der Verwaltung ein besonderes Anliegen: „Diese App ist ein neuer wichtiger Bausteinfür einen komfortablen Bürgerservice im Internet. Alle Belege können sofort im Laufe des Jahres in der App hochgeladen werden. Dort werden sie sicher gesammelt und sortiert, so dass man beim Erledigen der Steuererklärung alle Belege direkt vorliegen hat, ohne den Schreibtisch oder Mail-Postfächer durchsuchen zu müssen. Das vereinfacht die Steuererklärung erheblich.“


MeinELSTER+ stehe bereits zum Download für iOS und Android-Geräte zur Verfügung.

Der Datenschutz sei jederzeit gewährleistet, das Finanzamt könne auf die abgelegten Belege nicht zugreifen. Sollten Belege zur Prüfung der Steuererklärung angefordert werden, könnten diese aber einfach digital übermittelt werden. So verkürze sich auch die Bearbeitungszeit der Steuererklärung.


Im Portal „Mein ELSTER“ unter www.elster.de stünden auch weitere Serviceleistungen zur Verfügung, etwa der Abruf von Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen. Diese können dann einfach per Mausklick in die Steuererklärung übernommen werden.


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