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Als ehrenamtlich Aktive*r gesetzlich unfallversichert?


CELLE. Abhängig von ihrem Tätigkeitsbereich sind ehrenamtlich Aktive gegebenenfalls gesetzlich

und beitragsfrei unfallversichert. Darunter fallen zum Beispiel Rettungsunternehmen, das

Bildungs- und Gesundheitswesen, die Wohlfahrtspflege sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen

– inklusive dazugehöriger Arbeitsgemeinschaften und Verbänden. Der Sozialverband Deutschland

(SoVD) in Celle informiert zu den geltenden Bestimmungen.


Ehrenamtlich Aktive sind in vielen Tätigkeitsbereichen gesetzlich und daher beitragsfrei

unfallversichert – dazu zählt auch die Arbeit beim SoVD. „Vereine und Initiativen sind

beispielsweise durch die Berufsgenossenschaften versichert. Welche genau zuständig ist, hängt

ebenfalls vom Tätigkeitsbereich der Engagierten ab“, erklärt Sabine, Kellner aus dem SoVD-

Beratungszentrum in Celle.


Gesetzlich versichert sind grundsätzlich Unfallschäden, die im Rahmen der ehrenamtlichen

Tätigkeit passieren sowie Wegstrecken zwischen Wohn- und Einsatzort. Nicht als Wegeunfall

abgedeckt sind Umwege oder Unterbrechungen. „Zu den Leistungen, deren Kosten durch den*die

Träger*in übernommen werden, zählen ärztliche Behandlungs- und Krankenhauskosten,

Hilfsmittel und ambulante oder stationäre Rehamaßnahmen“, weiß Kellner.


Darüber hinaus wird Verunfallten ein Verletztengeld gezahlt, wenn sie arbeitsunfähig sind. Das

gilt aber nur, wenn sie neben dem Ehrenamt selbständig oder angestellt tätig sind und daraus ein

Einkommen erzielen. Denn: Das Verletztengeld ist ein Ersatz für den Einkommensausfall. „Die

Höhe beträgt 80 Prozent des letzten Bruttogehalts, das vor der Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt

wurde“, so Kellner. Bleibt bei Betroffenen eine dauerhafte Minderung der Erwerbstätigkeit von

mindestens 20 Prozent bestehen, erhalten sie eine Verletztenrente. Bei Personen, die kein

Erwerbseinkommen haben, wird für die Berechnung der Rentenhöhe ein fiktives Einkommen in

Höhe des Mindest-Jahresarbeitsverdienstes zugrunde gelegt.


Weitere Fragen beantworten die Berater*innen des SoVD in Celle. Der Verband ist telefonisch und

per E-Mail erreichbar (05141 902910, info.celle@sovd-nds.de).

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