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Absonderungsverordnung setzt auf Eigenverantwortung

Audrey-Lynn Struck

CELLE. Die Absonderungsregeln für mit dem Coronavirus infizierte oder krankheitsverdächtige Personen und deren Kontaktpersonen wurden verändert. Darauf weist der Landkreis noch einmal hin und teilt mit: "Sollten Sie positiv getestet sein (PCR-Test oder Schnelltest) oder Corona-typische Symptome (Fieber, Husten, Schnupfen, Geruchs- und/oder Geschmacksverlust) entwickeln, müssen Sie sich gemäß Niedersächsischer Absonderungsverordnung unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben. Dies gilt unabhängig von einer Anordnung des Gesundheitsamtes! Veranlassen Sie dann - wenn noch nicht erfolgt - bitte unverzüglich eine PCR-Testung bei Ihrem Hausarzt.


Gemäß der Absonderungsverordnung haben in Quarantäne befindliche Personen Schutz- und Hygieneanforderungen zu erfüllen, um eine Infizierung anderer Personen zu vermeiden. Während der Quarantäne dürfen Sie keinen Besuch empfangen. Verlassen dürfen Sie die Quarantäne nur in folgenden Ausnahmefällen:

- aufgrund eines medizinischen Notfalls oder notwendigen Arztbesuchs,

- zur Versorgung von Tieren der eigenen landwirtschaftlichen Nutztierhaltung, wenn das Gesundheitsamt diesem zugestimmt hat,

- wenn dies für eine PCR- oder PoC-Antigen-Testung erforderlich ist oder

- wenn das Gesundheitsamt dies nach Prüfung des Einzelfalles erlaubt hat.


Eine Quarantäne dauert grundsätzlich 10 Tage. Ein Freitesten ist frühestens nach 7 Tagen möglich. Dies gilt grundsätzlich auch für enge Kontaktpersonen. Wenn die Kontaktperson geimpft/genesen und asymptomatisch ist, muss sie nicht in Quarantäne. Das Gesundheitsamt kann weitergehende Anordnungen erlassen.


Sollten Sie nicht (rechtzeitig) die häusliche Quarantäne antreten oder diese ohne Vorliegen eines Grundes unterbrechen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Gegebenenfalls kann sogar der Tatbestand einer Straftat erfüllt sein."



Bei Fragen in Quarantäne-Angelegenheiten / Verkürzung von Quarantänen sowie zur Zusendung der für die Verkürzung getätigten Tests kann man sich per Email an Quarantaene@lkcelle.de wenden.


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CELLEHEUTE – die crossmediale Online-Tageszeitung

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