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Susanne Zaulick

Ab Mittwoch gilt Warnstufe 2 im Landkreis Celle

CELLE. Der Landkreis Celle hat am 29. November eine Allgemeinverfügung erlassen, in der festgestellt wird, dass ab dem 01.12.2021 die Warnstufe 2 im Landkreis Celle gilt. Die Allgemeinverfügung können Sie hier im Wortlaut lesen: https://www.landkreis-celle.de/uploads/tx_sbdownloader/Amtsblatt_146-2021_11_26.pdf




Das bedeutet im Wesentlichen eine weitere Verschärfung der bereits geltenden Schutzmaßnahmen. Alle Einzelheiten ergeben sich direkt aus den Vorschriften der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Diese können Sie hier einsehen.


Ab Gelten der Warnstufe 2 darf zum Beispiel nur noch ins Restaurant, in die Diskothek, in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, zum Friseur oder körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen, wer geimpft oder genesen ist und zusätzlich auch negativ getestet ist. Dies gilt auch in geschlossenen Räumen, wenn mehr als 15 Personen (in Warnstufe 1 waren es noch 25) zusammenkommen. Ab Warnstufe 2 sind in den meisten Bereichen nur noch FFP2-Masken zulässig. Tests können bei den zugelassenen Teststationen absolviert werden, in einer Einrichtung wie zum Beispiel Gastronomie oder Sportstudio unter Aufsicht des Betreibers durchgeführt oder vom Arbeitgeber bescheinigt werden, wenn die Tests dort unter Aufsicht einer anderen Person absolviert wurden. Ein Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Tests ohne Aufsicht reichen nicht aus.


Ausnahmen gelten unter anderem am Arbeitsplatz (3G), in Bussen und Bahnen (ÖPNV) (3G), für Handel/Geschäfte, medizinisch notwendige körpernahe Dienstleistungen, Blutspenden, Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres - ausgenommen beim Besuch von Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars etc. -, Personen mit medizinischer Kontra-Indikation, bei rechtlich vorgeschriebenen Zusammenkünften sowie beruflichen Versammlungen.


Die zentrale Corona-Hotline der Niedersächsischen Landesregierung zu Fragen rund um das Thema Corona ist erreichbar unter 0511 120 6000 von Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:30 Uhr.


Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) zur aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen finden Sie hier.


Einen Übersicht über die Warnstufen und Regelungen finden Sie hier.

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