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CELLE. Ab dem kommenden Montag dürfen BesucherInnen und Verfahrensbeteiligte das Oberlandesgericht Celle bis auf wenige Ausnahmen nur noch betreten, wenn sie entsprechend der sogenannten 3G-Regelung geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sind. Daruaf weist das Oberlandesgericht hin.
Dies sei vor Beginn einer Sitzung gegenüber den Wachtmeistern im Empfangsbereich des Gerichtsgebäudes nachzuweisen; hierfür sei ausreichend Zeit einzuplanen. Darüber hinaus besteht grundsätzlich die Verpflichtung, FFP2-Masken zu tragen. Für einzelne Gerichtsverhandlungen können abweichende Regelungen gelten. Einzelheiten sind auf der Internetseite des Oberlandesgerichts bekanntgegeben.
„Zum effektiven Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus sind diese zusätzlichen Maßnahmen nicht zu vermeiden“, erläuterte die Präsidentin des Oberlandegerichts Celle, Stefanie Otte. „Ich bin erleichtert, dass wir den Betrieb der Gerichte in der Pandemie bislang weitestgehend aufrechterhalten konnten. Alle Bürgerinnen und Bürger erhalten Rechtsschutz. Dies soll auch weiterhin ohne ein besonderes Infektionsrisiko möglich sein.“