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Zeugen gesucht: Fall aus "Aktenzeichen xy" spielt auch in Celle



CELLE. Aufgrund der Sendung „Aktenzeichen xy- ungelöst" sind bislang bei dem Landeskriminalamt 161 Hinweise eingegangen, davon 48 Hinweise anonym über BKMS.

Die Ermittlungsbehörden geben nunmehr bekannt, wann sich die Beschuldigten seit Dezember 2006 wo aufgehalten haben dürften:

zwischen dem 19. und 21.12.2006:

Entwenden eines Fahrzeugs aus einer Tiefgarage in der Pappelstraße in Hagen.

27.12.2006: (Tag nach Weihnachten)

Raubüberfall, Real-Markt in Bochum -Wattenscheid Kassenbüro, unter Verwendung des vorgenannten Fahrzeugs, das wenige Stunden später in Eiberg in einem Waldgebiet am Umspannberg gefunden wurde, abgedeckt mit einem Tarnnetz.

07./ 08.04.2009:

Entwenden eines Fahrzeugs von einem Parkplatz in der Brandenburger Straße in Osnabrück.

14.04.2009: (Dienstag nach Ostern):

Raubüberfall, Marktkauf in Löhne-Ulenburg unter Verwendung des entwendeten Fahrzeugs, das nach der Tat im 10 km entfernten Wiehengebirge mit einem Tarnnetz abgedeckt gefunden wurde.

19.11.2014: (Mittwoch)

Kauf eines späteren Tatfahrzeugs (VW Passat Kombi blau) im Raum Bielefeld von einem Mann namens Schulte, der als Wohnanschrift eine existente Straße in Gütersloh angab.

02.01.2015: (Freitag)

Raubüberfall, Kaufland in Osnabrück.

In Osnabrück nutzten die Beschuldigten Staub und Garweg den öffentlichen Nahverkehr.

Ende 2014 und Anfang 2015:

Ankauf der späteren Tatfahrzeuge für die Tat in Stuhr-Gr. Mackenstedt in Oldenburg, der Käufer nannte sich Michael Jansen, kam mehrmals zu Fuß und zahlte bar.

06.06.2015, 14.21 Uhr: (Samstag)

Versuchter Mord/ versuchter schwerer Raub in Stuhr-Gr. Mackenstedt.

Das Fluchtfahrzeug wurde 3 km entfernt von der westlich gelegenen BAB 1-Anschlussstelle Groß-Ippener abgestellt.

September 2015:

Kauf eines blauen Ford Focus in Hannover/Ronnenberg.

Dieses Fahrzeug wurde bei dem Raubüberfall in Cremlingen am 25.06.2016 verwendet.

November 2015:

Kauf eines grünen VW Golf Variant in Celle.

Der Käufer erschien jeweils zu Fuß und zahlte bar. Er nannte sich Robert Hagen.

Einmal gab er eine existierende Straße in Nienburg und einmal eine existierende Straße in Nordheim an, wobei jeweils die Hausnummern nicht existierten.

November/ Dezember 2015:

Kauf eines Ford Mondeo in Bielefeld, der Käufer nannte sich Rolf Krause und gab eine existierende Adresse in Warendorf an.

28.12.2015: (Montag)

Raubüberfall auf einen Geldtransporter bei Real-Markt in Wolfsburg-Nordsteimke.

Die Täter flüchteten mit einem blauen Ford Focus mit WOB-Kennzeichen.

Ein grüner Golf Variant mit WOB-Kennzeichen wurde am Tatort zurückgelassen.

Der Ford Focus wurde ohne Kennzeichen am Folgetag mit einem Tarnnetz abgedeckt in einem Waldstück in Volkmarsdorf gefunden.

März 2016:

Kauf eines Opel Corsa in Porta Westfalica.

Der Käufer nannte sich Michael Theiss.

Er gab eine existierende Wohnanschrift in Nienburg an.

Er bat jeweils darum, dass die gekauften Fahrzeuge an einem anderen Ort abgestellt werden.

Wann und durch wen die Abholung der Fahrzeuge erfolgte, ist unbekannt.

Das Fahrzeug wurde später bei der Tat in Cremlingen eingesetzt.

22.04.2016: (Freitag)

Kennzeichendiebstahl in Diekholzen bei Hildesheim.

22.04.2016:

Kauf eines VW Polo in Bielefeld.

Der Käufer nannte sich Manfred.

07.05.2016 gegen 11.30 Uhr: (Samstag, 05.05. war Feiertag)

Raubüberfall auf den Rewe-Markt in Hildesheim.

Das Fluchtfahrzeug VW Polo wurde am Tattag ohne Kennzeichen 10 km entfernt in einem Waldstück zwischen den Orten Ottbergen und Wöhle gefunden.

25.06.2016 gegen 15.38 Uhr: (Samstag)

Raubüberfall auf einen Geldtransporter in Cremlingen, Dänisches Bettenlager.

Als Tatfahrzeuge wurden ein silberner Ford Mondeo mit Doublettenkennzeichen und ein blauer Opel Corsa mit falschem Kennzeichen genutzt.

Der Ford Mondeo wurde 2 Tage später ohne Kennzeichen in einem Wald in der Nähe des Ortes Essehof gefunden.

Auffallend ist, dass nahezu alle Taten im Zusammenhang mit Feiertagen verübt wurden.

Auffallend ist weiter, dass die Fahrzeuge teilweise längere Zeit im Besitz der Täter waren, wobei bislang unbekannt ist, wo die Fahrzeuge in dieser Zeit standen.

Wer hat in den Vorbereitungszeiten und in den Tatzeiträumen Beobachtungen gemacht?

Einige der Tatfahrzeuge müssen längere Zeit irgendwo geparkt worden sein.

Wer kann dazu Angaben machen?

Die Beschuldigten sollen in den 80er Jahren zum Teil Cannabis konsumiert haben.

Deshalb die Frage: Sind in den Tatvorbereitungszeiten / Tatzeiten von Personen, zu denen die Täterbeschreibung passt, irgendwo Drogen gekauft worden?

Sachdienliche Hinweise nimmt das LKA Niedersachsen unter der Rufnummer 0511-9873-7400 entgegen. Alternativ können Hinweise auch per E-Mail an vita@lka.polizei.niedersachsen gesandt werden.

Die Ermittlungsbehörden wenden sich gezielt auch an die Familien der Beschuldigten, deren Freundeskreis und ehemalige RAF-Unterstützer.

Es wird deshalb auf Folgendes hingewiesen:

Grundsätzlich besteht im Einzelfall die Möglichkeit, Hinweise auch vertraulich entgegen zu nehmen.

Die Ermittlungsbehörden haben darüber hinaus zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, über das sog. BKMS® System sicher anonym an die Ermittlungsbehörde heranzutreten und Hinweise zu geben.

Das BKMS® System ist kein System der Polizei! Es wird seit vielen Jahren in der Privatwirtschaft erfolgreich für die Abgabe von anonymen Hinweisen in der Korruption eingesetzt.


Das System ist benutzerfreundlich und einfach. Es schafft einen anonymen Raum, der es Ihnen ermöglicht ohne Ansehen der Person Hinweise zu geben. Mit Hilfe der „Postkasten" - Funktion können Sie bei Wunsch mit Staatsanwaltschaft und Polizei in einen Dialog eintreten und so auch eine Rückmeldung erhalten. Es können Fragen gestellt und beantwortet werden.


Ihre Identität ist dabei absolut geschützt, sie ist für die Nutzung des Systems weder erforderlich noch von Bedeutung. Das System ist technisch so angelegt, dass eine automatische Anonymisierung der Hinweise und der Dialoge erfolgt und somit keinerlei Möglichkeit der Rückverfolgung besteht.

Für Hinweise, die zur Ergreifung der Beschuldigten führen, ist von verschiedenen Stellen eine Belohnung in Höhe von insgesamt mindestens 150 000 Euro ausgesetzt worden.


Rechtlicher Zusatz: Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für an der Straftat nicht beteiligte Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.

Treten Sie nicht selber an die Beschuldigten heran! Die Beschuldigten sind bewaffnet!

Im Rahmen der Fahndung nach dem Trio, konnte im Jahr 2016 Bildmaterial von Ernst Volker STAUB und Burkhard GARWEG gesichert werden, welches unter dem Link www.lka.polizei-nds.de/fahndung/personen/bekannte_straftaeter/ jederzeit eingesehen werden kann.

Dort finden Sie auch weitere Informationen zur laufenden Fahndung und den Link zu BKMS.


Text: Staatsanwaltschaft Verden



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