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Wiederholte Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz bei Zweirädern

vor 2 Stunden
2 Min. Lesezeit
E-Roller
Symbolbild: WIX

CELLE/BERGEN/HAMBÜHREN. Im Rahmen von Verkehrskontrollen im Stadtgebiet von Celle und Bergen sowie in Hambühren fielen vermehrt der Betrieb von Elektrofahrzeugen ohne gültigen Versicherungsschutz auf.


Celle:

Hohes Tempo und fehlende Fahrerlaubnis Am späten Abend des 14. Oktober gegen 22:15 Uhr stellten Beamte am Schloßplatz in Celle einen Fahrer eines E-Bikes fest, der mit auffällig hoher Geschwindigkeit unterwegs war. Eine anschließende Kontrolle ergab, dass der 26-jährige Fahrer mit einer Geschwindigkeit von ca. 47 km/h unterwegs war. Neben dem fehlenden Versicherungskennzeichen am Fahrzeug konnte der Beschuldigte auch keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen.


Hambühren:

In Hambühren (Insterburger Straße) fiel den Beamten bereits am Nachmittag ein E-Scooter-Fahrer auf, der zwar ein grünes Versicherungskennzeichen führte, bei der anschließenden Prüfung jedoch keinen wirksamen Versicherungsschutz nachweisen konnte.


Celle-Neuenhäusen:

Ein 16-jähriger E-Scooter-Fahrer wurde am Vormittag auf dem Fuß- und Radweg der Bahnhofstraße kontrolliert; auch hier fehlte ein gültiger Versicherungsnachweis, weshalb die Weiterfahrt untersagt wurde. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.


Bergen:

Auch im Bereich Bergen wurde die Kontrolle intensiviert. Am Morgen wurde ein Fahrer eines Cargo-E-Bikes auf der Landesstraße 298 angehalten, der sein Fahrzeug ohne den erforderlichen Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum nutzte. In allen Fällen wurde die Weiterfahrt mit den betreffenden Fahrzeugen untersagt.


Aufgrund der aktuellen Vielzahl von Verstößen weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass der Betrieb von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Raum zwingend eine Haftpflichtversicherung und (je nach Fahrzeugtyp) ein gültiges Versicherungskennzeichen erfordert.


Risiken und Konsequenzen bei fehlender Kfz-Versicherung


Das Fahren eines E-Scooters oder S-Pedeles (Motorunterstützung bis 45 km/h) ohne gültige Versicherung (z. B. durch eine abgelaufene Plakette) ist keine einfache Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat gemäß § 6 PflVG. Das Manipulieren (Tuning) eines normalen 25-km/h-Pedelecs - beispielsweise durch Tuning-Chips, das Versetzen des Speichensensors oder die Freischaltung der Software - führt dazu, dass das Rad gesetzlich kein Fahrrad mehr ist, sondern automatisch als Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad bzw. S-Pedelec) eingestuft wird.


Weil getunte Pedelecs in der Regel ebenfalls weder eine Betriebserlaubnis noch eine Versicherung besitzen, löst das Tuning eine Kaskade von strafrechtlichen, verkehrsrechtlichen und finanziellen Konsequenzen aus.


Die Konsequenzen lassen sich in diesen Bereichen von Zweirädern in drei Kernbereiche unterteilen:


1. Strafrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Folgen


Sanktionen:

Es drohen Geldstrafen (bis zu 180 Tagessätze) oder Freiheitsstrafen (bis zu einem Jahr bei Vorsatz, bis zu 6 Monaten bei Fahrlässigkeit). Ab 91 Tagessätzen erfolgt ein Eintrag im Führungszeugnis.


Fahrerlaubnis:

Es drohen Punkte im Fahreignungsregister, Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Fahranfänger: In der Probezeit drohen eine zweijährige Verlängerung der Probezeit sowie die Pflicht zum Aufbauseminar.


2. Existenzbedrohende finanzielle Risiken da E-Scooter und S-Pedelecs rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten, sind sie von der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.


Unbegrenzte Haftung:

Bei Unfällen (insbesondere Personenschäden wie Schmerzensgeld oder Rentenzahlungen) haftet der Fahrer mit seinem gesamten aktuellen und zukünftigen Privatvermögen. Regress & Insolvenz: Die Verkehrsopferhilfe kann Forderungen zu 100 % vom Verursacher zurückfordern. Besonders kritisch: Schulden aus vorsätzlichen, unerlaubten Handlungen sind von der Restschuldbefreiung im Rahmen einer Privatinsolvenz ausgeschlossen, was zu lebenslanger Pfändung führen kann.


3. Polizeiliche Maßnahmen und Missverständnisse Vor Ort: Die Polizei kann die Kfz beschlagnahmen und die Weiterfahrt sofort untersagen.


Wichtige Klarstellungen:

E-Scooter und S-Pedelecs sind rechtlich keine Fahrräder, sondern unterliegen dem Elektrokleinstfahrzeuge-Gesetz (eKFV).


Der Versicherungsschutz endet bei abgelaufenen Plaketten präzise zum Stichtag (jährlich 1. März).

Die Annahme, die private Haftpflicht würde Schäden abdecken, ist ein fataler Irrtum.



Text: Polizei

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