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VZN rät zum Anbieterwechsel bei Strom- und Gas-Grundversorgung

Audrey-Lynn Struck

CELLE/HANNOVER. Strom- und Gaspreise haben sich stabilisiert, liegen bei neuen Sonderverträgen vielfach wieder unterhalb der Preisbremsen. Anders sieht es jedoch in der Grundversorgung aus: Bei Arbeitspreisen in Niedersachsen von bis zu 24,61 Cent je Kilowattstunde Gas und 99,26 Cent je Kilowattstunde Strom ist von Entspannung nichts zu spüren. Betroffene sollten jetzt aktiv werden und den Anbieter wechseln. Da unklar ist, wie sich die Preise weiterentwickeln, sieht die Verbraucherzentrale Niedersachsen aber auch Politik und Aufsichtsbehörden in der Pflicht: Um Verbraucherinnen und Verbrauchern Sicherheit zu geben, sollten Entlastungen fortgeführt, überhöhte Preise zudem dringend geahndet werden.


Enormes Einsparpotenzial bei Anbieterwechsel


„Leider schrecken viele Verbraucherinnen und Verbraucher noch immer davor zurück, den Energieversorger zu wechseln und die Grundversorgung zu verlassen“, erklärt Julia Schröder, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Dabei ist das Einsparpotenzial mitunter enorm. „Obwohl die Handelspreise für Strom und Gas schon seit einiger Zeit stabil sind, verlangen einige Grundversorger noch immer ‚Krisenpreise‘“, kritisiert Schröder. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden (kWh) Gas im Jahr variieren die Preise je nach Region in Niedersachsen von 8,74 bis 24,61 Cent/kWh. Aufs Jahr gerechnet ist das ein Kostenunterschied von etwa 3.000 Euro. Bei Strom liegt die Spanne bei einem Verbrauch von 2.500 kWh/Jahr zwischen 30,52 und 99,26 Cent/kWh. Das ergibt eine Differenz von bis zu 1.500 Euro pro Jahr.


Für Betroffene gibt es nur einen Tipp: den Anbieter oder Tarif zu wechseln. Wer in der Grundversorgung ist, kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen und stattdessen einen Sondervertrag abschließen. Allerdings sollte der Vertragspartner vorab gut gewählt werden. Informationen zum Anbieterwechsel und der Nutzung von Vergleichsportalen sind auf der Website der Verbraucherzentrale zusammengestellt.


Hohe Preise rechtens? Kartellbehörden in der Pflicht


Viele Verbraucherinnen und Verbraucher fragen sich, ob die hohen Preise für Strom und Gas rechtens sind – schließlich wurde mit den Energiepreisbremsen auch ein Missbrauchsverbot gesetzlich geregelt. „Die Missbrauchsaufsicht soll verhindern, dass Energieversorger durch überhöhte Preise doppelt abkassieren. Sie bezieht sich jedoch nur auf die Erstattungen, die Versorger vom Staat erhalten – wirkt also nicht direkt auf die Verbraucherpreise“, erklärt Schröder. Dennoch sei es wichtig, überhöhte Preise jetzt zügig offenzulegen. „Hier ist das Bundeskartellamt in der Pflicht. Es muss das Missbrauchsverbot durchsetzen und ‚schwarze Schafe‘ benennen“, fordert die Energierechtsexpertin, und erklärt: „Liegt nachweislich ein Missbrauch vor, wird es auch für Verbraucherinnen und Verbraucher leichter, sich gegen überhöhte Preise zu wehren.“


Politik sollte Verbraucherinnen und Verbrauchern Sicherheit geben


Gleichzeitig sieht die Verbraucherzentrale Niedersachsen die Politik in der Verantwortung. „Niemand weiß, wie sich die Energiepreise über den Winter entwickeln. Die Preisbremsen jetzt auslaufen zu lassen oder die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas frühzeitig zurückzunehmen, wäre das absolut falsche Signal“, mahnt Schröder. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher sei die Situation noch immer sehr angespannt. Anstatt sie weiter zu belasten, sollte alles dafür getan werden, ihnen Sicherheit zu geben.


Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen:

[www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung]www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung

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