CELLE.Die Zentralstelle Terrorismusbekämpfung der Generalstaatsanwaltschaft Celle hat am
heutigen Tage (11.06.2024) in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Niedersachsen
gegen vier Beschuldigte Durchsuchungsbeschlüsse aus dem umfangreichen, ursprünglich
beim Generalbundesanwalt geführten Ermittlungskomplex vollstreckt.
In den vom Generalbundesanwalt wegen „minderer Bedeutung“ an die
Generalstaatsanwaltschaft abgegebenen Verfahren hatte der Ermittlungsrichter des
Oberlandesgerichts Celle auf Antrag der Zentralstelle Durchsuchungen der Beschuldigten,
ihrer Wohnungen, Fahrzeuge und sonstigen Sachen angeordnet.
Die Maßnahmen laufen an drei Wohnorten in Niedersachsen und einem Ort in Sachsen-
Anhalt. Es konnten bislang Beweismittel wie elektronische Datenspeicher, Mobiltelefone
und schriftliche Aufzeichnungen aufgefunden und sichergestellt werden, die nunmehr
ausgewertet werden.
Den Beschuldigten – zwei Frauen und zwei Männer – wird beruhend auf den unterschiedlich
ausgeprägten, mutmaßlichen Tathandlungen im Umfeld der führenden Köpfe der Gruppe,
die aktuell bereits in Stuttgart und München vor Gericht stehen, mitgliedschaftliche
Betätigung in einer terroristischen Vereinigung bzw. Unterstützung einer terroristischen
Vereinigung sowie Werben um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische
Vereinigung vorgeworfen. Ob die Beschuldigten sich zu den Tatvorwürfen äußern, ist zurzeit
noch nicht bekannt. Sie befinden sich nicht in Untersuchungshaft.
Die Maßnahmen dauern aktuell noch an.
Text:Generalstaatsanwaltschaft Celle