top of page
Premium-Sidebar-Hintergrund-580x740.jpg

Anzeigen

IKK classic
Top_Rectangle_300 x160 CH_be_happy.jpg
Top_Rectangle_300 x160 CH_be_happy.jpg

SVO informiert: Wegfall des Dezember-Abschlags und Mehrwertsteuer-Senkung

Foto: Peter Müller



CELLE. Die politischen "Schnellschuss-Beschlüsse" ohne konkrete Umsetzungspläne bringen auch die Dienstleister wie dem #Energieversorger SVO ins Schwitzen. Allein die verkündete #Gas-Umlage, die nur einen Tag vor Inkraftreten zurückgenommen wurde, habe das Unternehmen 200.000 Euro für die Kommunikation gekostet.


"Kosten, die am Ende der Kunde tragen muss - aber wir sind gesetzlich verpflichtet, sie innerhalb bestimmter Fristen zu informieren", so #SVO-Geschäftsführer Holger Schwenke. Am Nachmittag informierte er persönlich über die bevorstehenden Maßnahmen. Anhand einer Beispielrechnung versucht die SVO, praktisch aufzuklären - über den gegenwärtigen Stand. Kunden müssen laut Schwenke in diesem Jahr im Dezember keinen monatlichen Abschlag für die #Erdgaslieferung zahlen. Wichtig zu wissen ist, dass die genaue Höhe der staatlichen Unterstützung erst mit der Jahresverbrauchsabrechnung ermittelt werde. Das heißt: Die tatsächliche Ersparnis werde am Ende im Regelfall höher oder niedriger ausfallen als der Wert des weggefallenen Dezember-Abschlags. Darüber hinaus profitieren die Kunden in diesem Jahr von einer besonderen Mehrwertsteuerregelung bei der SVO-Gruppe.


Die als #Einmalzahlung angedachte Dezember-Soforthilfe soll die Zeit bis zum Eintreten der #Gaspreisbremse im kommenden Jahr überbrücken. Der Bund übernimmt die Kosten und will damit die Menschen auch kurzfristig entlasten. „Die andauernde Energiekrise stellt uns als Versorger gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden vor enorme Herausforderungen. Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung steuert gegen, das begrüßen wir ausdrücklich“, erklärt Schwenke. Der Wegfall des Dezember-Abschlags sei speziell an Erdgas-KundInnen gerichtet.


Bei vorliegender #Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) müssen die Kundinnen und Kunde nichts tun. Der entsprechende Betrag wird Ende Dezember einfach nicht vom Konto eingezogen. Selbstzahler, also Kundinnen und Kunden, die uns den Betrag immer manuell überweisen, können im Dezember auf den Anteil des Erdgas-Abschlags verzichten. Wurde ein entsprechender Dauerauftrag für Erdgas eingerichtet, muss dieser für den Dezember ausgesetzt werden. Sollten dennoch Dezember-Abschläge für Erdgas gezahlt werden, gingen "diese selbstverständlich nicht verloren: Sie werden bei der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt und verrechnet", so die SVO.


Wieviel staatliche Unterstützung am Ende jeder einzelne bekommt, ist nicht durch die Höhe des Dezember-Abschlags festgelegt. Stattdessen greift hier eine Formel der Bundesregierung. Demnach übernehme der Bund die Kosten für 1/12 des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs mit dem Arbeitspreis Stand Dezember 2022. Auch 1/12 des jährlichen Grundpreises wird übernommen.Das heißt: Der Dezember-Abschlag für Erdgas fällt in diesem Jahr zwar (in jeglicher Höhe) weg, er wird aber im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Die tatsächliche Ersparnis für jeden Einzelnen steht erst Anfang 2023 fest. Auch Großkunden (nur SLP, nicht leistungsgemessen) profitieren vom Wegfall des Dezember-Abschlags. Bei einem Jahresverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden erfolgt die Übernahme der Kosten aber nur auf schriftlichen Antrag hin.


"Anpassung der Erdgas-Abschläge wenig sinnvoll"

Besondere Regelung zur #Mehrwertsteuer-Senkung

Die SVO-Gruppe hat auch die von der Bundesregierung festgelegte Mehrwertsteuersenkung für Erdgas (von 19 auf 7 Prozent) bereits umgesetzt und die Entlastung damit an die Kundinnen und Kunden weitergegeben. Unter Ausnutzung steuerlicher Optionen wird die SVO ihren Kunden den verminderten Mehrwertsteuersatz rückwirkend für das gesamte Jahr 2022 anwenden. Diese Regelung gilt aber nur für Kundinnen und Kunden, die ihre Schlussrechnung erst nach dem 30. September 2022 erhalten. Die Bundesregierung hatte die Senkung der Mehrwertsteuer erst für den Zeitraum ab dem 1. Oktober 2022 vorgesehen.


Energiepreisbremse und Abschläge

Die Gas- und Strompreise sollen im kommenden Jahr noch zusätzlich gedeckelt werden. Die Details zu dieser #Energiepreisbremse stehen aber noch nicht endgültig fest. Sobald das der Fall ist, werde die SVO-Gruppe auch diese Entlastungsmaßnahmen an die Kunden weitergeben. Zu beachten sei, dass die technische Umsetzung der Vorgaben immer etwas Zeit in Anspruch nehme. Zum aktuellen Zeitpunkt sei eine Anpassung der Erdgas-Abschläge auch vor dem Hintergrund möglicher weiterer Entlastungen (> Energiepreisbremse) wenig sinnvoll. "Wir empfehlen den Kundinnen und Kunden, auf die Jahresverbrauchsabrechnung zu warten. Diese verschicken wir voraussichtlich ab Februar", so Schwenke abschließend.


Aktuelle Beiträge
bottom of page