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Strom- und Gastarife in turbulenten Zeiten

Audrey-Lynn Struck

Kommt die Nach­richt, dass der Versorger pleite ist, sollte man schnell den Zählerstand fotografieren. © mauritius images / Westend61 / pure.passion.photography
Kommt die Nach­richt, dass der Versorger pleite ist, sollte man schnell den Zählerstand fotografieren. © mauritius images / Westend61 / pure.passion.photography

BERLIN. Lieferstopps, Preiserhöhungen, rückwirkende Kündigungen und gebrochene Preisversprechen der Energieversorger machen zurzeit vielen Haushalten zu schaffen. In der Februar-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest erklärt die Stiftung Warentest, was jetzt zu tun ist und wie betroffene Kunden und Kundinnen einen neuen Tarif finden.


"Auf keinen Fall vorschnell kündigen, nachdem der Preis erhöht wurde", lautet der erste Tipp. Die alte Regel, dass Neukundenpreise günstiger sind als die Tarife der Bestandskunden, gelte oft nicht mehr. Haushalte müssten prüfen, ob es sich lohnt, trotz einer Erhöhung beim alten Anbieter zu bleiben, so Stiftung Warentest.


Auch im Fall der Insolvenz eines Anbieters werde ein Haushalt durchgängig mit Strom oder Gas versorgt. Er rutsche dann in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers. Das ist der Energieversorger, der im Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom versorgt – meist das örtliche Stadtwerk. Die Ersatzversorgung dauert längstens drei Monate. Dann beginnt die Grundversorgung. Einzige Änderung ist die Kündigungsfrist. Haushalte können in der Ersatzversorgung fristlos kündigen, in der Grundversorgung gilt eine Frist von 14 Tagen.


Im Fall einer Insolvenz sollte umgehend der Zählerstand fotografiert werden. "Das ist wichtig, um später die Schlussrechnung beim insolventen Anbieter prüfen zu können", so die Stiftung Warentest. Außerdem werde so dokumentiert, mit welchem Zählerstand die Ersatzversorgung startet. Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens müssen ausstehende Guthaben und Boni über den Insolvenzverwalter angemeldet werden.


Wie Haushalte am besten auf gebrochene Preisgarantien, Lieferstopps oder rückwirkende Kündigungen reagieren und wie sie über die Vergleichsportale den besten Tarif finden, wird in der Februar-Ausgabe von Finanztest erklärt. Der Artikel ist online unter www.test.de/strom-und-gaspreise abrufbar.

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