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*Update* Staatsanwaltschaft ermittelt gegen SPD-Landtagsabgeordneten Maximilian Schmidt


Maximilian Schmidt
Foto: Peter Müller


HANNOVER/WINSEN. Der Landtag hat heute Morgen dem Winser SPD-Abgeordneten Maximilian Schmidt die Immunität entzogen. Hintergrund seien Ermittlungen der hannoverschen Staatsanwaltschaft gegen den Celler SPD-Vorsitzenden. Diese durchsuchten seine Büroräume in Hannover und sein Wohnhaus in Winsen. Der Vorwurf: Der 38-Jährige habe als Geschäftsführer der Bildungseinrichtung "Arbeit und Leben" Sozialbeiträge vorenthalten. Dabei soll die Frage geklärt werden, ob Honorarkräfte sozialversicherungspflichtig seien und entsprechende Beiträge hätten gezahlt werden müssen. Schmidt stimmte im Landtag für die Aufhebung seiner eigenen Immunität, zunächst ohne zu wissen, dass diese ihn selbst betraf. Nach CH-Informationen bestreitet Schmidt die Anschuldigungen. Schmidt ist seit drei Jahren Geschäftsführer der Bildungseinrichtung "Arbeit und Leben Niedersachsen" mit rund 250 MitarbeiterInnen. Seit 2021 ist Schmidt als Nachrücker wieder im Landtag, nachdem er 2017 nicht wiedergewählt wurde. Gemeinsame Erklärung von Dr. Mehrdad Payandeh, Vorsitzender der Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Niedersachsen e.V., und Maximilian Schmidt, Geschäftsführer der Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Niedersachsen e.V. - unzensiert und unkommentiert: Wir haben heute Kenntnis erlangt, dass die Staatsanwaltschaft Hannover gegen die Regionalgesellschaften von Arbeit und Leben Niedersachsen ermittelt. Nach unserer Kenntnis geht es bei der Ermittlung um die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Honorarkräften. Die Beschäftigung von Honorarkräften ist anerkannte Praxis in allen Bereichen der öffentlich geförderten Erwachsenen- und Weiterbildung bei der überwiegenden Zahl von Einrichtungen bundesweit. Zum Verfahren selbst sagen wir klar und unmissverständlich: Wir sind uns keines Fehlverhaltens bewusst. Wir haben nichts zu verbergen und unterstützen vollumfänglich die Arbeit der Ermittlungsbehörden. Wir hoffen auf eine zügige und vollständige Aufklärung. Wir achten und schützen nach Kräften Arbeitnehmerrechte, das ist unser Gründungsauftrag. Zum Sachverhalt selbst können wir sagen: Unser Kenntnis nach wird vor allem die Frage gestellt, ob im Bereich des Zweiten Bildungswegs, wo Erwachsene Schulabschlüsse nachholen können, Honorarkräfte als Angestellte betrachtet werden müssten, weil sie z.B. an Zeugniskonferenzen teilnehmen. Das ist allerdings nicht der Fall: Die Prüfungen im Zweiten Bildungsweg werden hoheitlich vom Land Niedersachsen abgenommen und die Mitglieder der Prüfungsausschüsse vom Kultusministerium bestellt. Dieser Prüfungsakt wird nicht von Arbeit und Leben durchgeführt. Das ist geltende Sach- und Rechtslage, die auch öffentlich bekannt ist. Arbeit und Leben ist die gemeinsame Bildungseinrichtung des Deutschen Gewerkschaftsbunds, seiner Mitgliedsgewerkschaften sowie der Volkshochschulen. Arbeit und Leben besteht seit 1948 und ist eine anerkannte Landeseinrichtung nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz und qualitätstestiert sowie zertifiziert im Bereich der Arbeitsförderung. Pro Jahr werden in Niedersachsen rund 3.000 Bildungsveranstaltung mit über 40.000 Teilnehmenden durchgeführt. Kernbereich der Tätigkeit sind die politische, allgemeine und berufliche Bildung – so bietet Arbeit und Leben vom Sprachkurs für Geflüchtete bis zum Vorbereitungskurs für Industriemeister/innen nahezu sämtliche Weiterbildungsangebote an. Unter anderem betreibt Arbeit und Leben auch die Beratungsstellen für mobile Beschäftigte, die Arbeitnehmer/innen aus ganz Europa in Niedersachsen zu arbeitsrechtlichen Fragen berät und hierfür auch mit der Generaldirektion Zoll sowie anderen Behörden offiziell zusammenarbeitet.


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