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Audrey-Lynn Struck

Diese Forderungen hat Niedersachsens SPD beim Umgang mit dem Wolf


Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil stammt aus der Lüneburger Heide und hat nach Gesprächen auf seiner Sommertour am Forderungspapier der SPD-Landesgruppe mitgewirkt.

HANNOVER/CELLE. Die SPD-Bundestagsabgeordneten aus Niedersachsen und Bremen haben in dieser Woche unter Mitwirkung von Lars Klingbeil ein gemeinsames Forderungspapier zum zukünftigen Umgang mit dem Wolf veröffentlicht. Darin fordern die SPD-Abgeordneten den Schutz der Bevölkerung und der Weidetierhaltung gegenüber dem Wolf zu stärken.


Lars Klingbeil äußerte sich zum Forderungspapier: "Ich bin sehr froh, dass wir als Landesgruppe ein so klares Zeichen im Umgang mit dem Wolf setzen. Während meiner Tour der Ideen im Sommer war der Wolf oft Thema bei den Gesprächen vor Ort. Ich will deswegen mit meinen Kolleginnen und Kollegen nun Druck machen, damit die Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag schnell umgesetzt werden."


Die Landesgruppe fordert in ihrem Papier vier zentrale Punkte. Zum einen, so Klingbeil, fordere die Gruppe die Anpassung des europäischen Rechts, damit ein regionales Bestandsmanagement möglich wird. Dazu zähle auch die Vereinfachung der Entnahmemöglichkeit einzelner Wölfe. Weiter fordert die Landesgruppe einen klaren Vorrang des Schutzes der Bevölkerung und der Weidetierhaltung. Um Schutzmaßnahmen anpassen zu können, soll auch eine häufigere Überprüfung des Erhaltungszustands in den Regionen des Wolfs stattfinden, als es aktuell der Fall ist.


Lars Klingbeil und seine Kolleginnen und Kollegen machen in ihren Forderungen zudem deutlich, dass es einen effektiven Herdenschutz zur Sicherung der Weidetierhaltung und Landwirtschaft benötige. Dies sei durch eine gemeinsame Strategie von Bund und Ländern zu erreichen.

Weiterhin fordert die Gruppe zudem einen verbesserten und unbürokratischeren Umgang mit Rissen durch Wölfe. Es brauche schnellere Genanalysen und die Einführung der Beweislastumkehr. "Es muss nachgewiesen, dass der Riss nicht durch einen Wolf passiert ist und nicht wie bisher andersrum", erklärt Klingbeil.


"Der Wolf ist Teil unserer Lebensrealität im ländlichen Raum, aber wir benötigen Maßnahmen, die die Bürgerinnen und Bürger in den stark betroffenen Regionen entlasten", macht Klingbeil die Forderung deutlich.


Celler Bundestagsabgeordneter Mende begrüßt SPD-Positionspapier


Bundestagsabgeordneter Dirk-Ulrich Mende (SPD) begrüßt die klaren Positionen im Forderungspapier der Landesgruppe Niedersachsen/Bremen zum zukünftigen Wolfsmanagement. „Im Koalitionsvertrag haben wir uns als Ampelkoalition dafür ausgesprochen, das Zusammenleben von Menschen, Weidetieren und Wolf so zu gestalten, dass möglichst wenige Konflikte auftreten“, sagt der Bundestagsabgeordnete Dirk-Ulrich Mende (SPD) mit Blick auf das kürzlich von der Landesgruppe Niedersachsen/Bremen der SPD-Bundestagsfraktion verabschiedete Forderungspapier zum zukünftigen Wolfsmanagement. Der Sozialdemokrat stellt fest: „Wir haben als Landesgruppe nun klare Positionen formuliert, die ich ausdrücklich begrüße. Der Schutz der Bevölkerung und der Weidetierhaltung hat Vorrang. Dies kann nur mit noch effektiverem Herdenschutz und einem differenzierten Umgang mit den Wolfsbeständen funktionieren.“


„Insbesondere bei der Deich- und Wanderschäferei sowie in dicht besiedeltem oder touristischem Gebiet hat der Schutz von Menschen und Weidetieren eine besondere Relevanz. Eine Voraussetzung für erfolgreichen Herdenschutz sind Maßnahmen des technischen Schutzes, insbesondere entsprechende Zäune und deren Weiterentwicklung. Deren Wirkung kann, dort wo es möglich ist, durch den Einsatz von Herdenschutzhunden grundsätzlich noch verstärkt werden. Beide Maßnahmen müssen stärker gefördert werden“, ergänzt Mende.

Der Celler Bundestagsabgeordnete Dirk-Ulrich Mende (Foto: DBT / Stella von Saldern).

„Wir brauchen ein regionales Bestandsmanagement, das die Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten ermöglicht. Hier bin ich unserem niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil sehr dankbar, da er in Berlin und Brüssel intensiv darum geworben hat. Angesichts der hohen Dynamik bei der Entwicklung der Wolfspopulation in Deutschland, muss eine deutlich häufigere Überprüfung des Erhaltungszustandes des Wolfes durchgeführt werden, um entsprechende regulierende Maßnahmen zeitnaher durchführen zu können.


Genanalysen an den Rissen zum Nachweis des Wolfes müssen schneller durchgeführt werden. Durch diese Voraussetzung könnten Entschädigungszahlungen schneller erfolgen. Außerdem sollten Folgemaßnahmen bereits nach dem ersten Riss möglich sein. Zudem muss auf europäischer Ebene eine Vereinfachung der bestehenden Entnahmemöglichkeit ermöglicht werden. Wir sehen hier die EU-Kommission unter Führung von Ursula von der Leyen in der Pflicht, die entsprechenden Beschlüsse auf EU-Ebene zeitnah zu fassen“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete weiter.


Hintergrund: Im Rahmen der aktuellen Debatte zur Überarbeitung des Wolfsmanagements hat die Landesgruppe Niedersachsen/Bremen der SPD-Bundestagsfraktion ein Forderungspapier zum zukünftigen Wolfsmanagement verabschiedet. Die Landesgruppe setzt sich für eine zeitnahe Umsetzung des Koalitionsvertrages ein, damit ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Landwirtschaft und dem Schutz des Wolfes geschaffen wird.


Diese Forderungen hat die SPD-Landesgruppe


1. Anpassung des europäischen Rechts: Wir brauchen ein regionales Bestandsmanagement, das die Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten ermöglicht. Ein solches Bestandsmanagement ist für die Akzeptanz des Wolfes in den betroffenen Regionen essenziell. Dazu muss künftig ein günstiger Erhaltungszustand auch regional festgestellt werden dürfen. Zudem muss auf europäischer Ebene eine Vereinfachung der bestehenden Entnahmemöglichkeit ermöglicht werden. Wir sehen hier die EU-Kommission unter Führung von Ursula von der Leyen in der Pflicht, die entsprechenden Beschlüsse auf EU-Ebene zeitnah zu fassen.


2. Klarer Vorrang des Schutzes von Weidetierhaltung und der Bevölkerung: Der Schutz der Weidetiere und der Bevölkerung muss klare Priorität haben. Dies gilt vor allem bei der Deichund Wanderschäferei und in dicht besiedelten oder touristischen Gebieten. Zudem muss angesichts der hohen Dynamik bei der Entwicklung der Wolfspopulation in Deutschland statt des bisherigen sechsjährigen Rhythmus der Evaluation eine deutlich häufigere sowie regional differenzierte Überprüfung des Erhaltungszustandes des Wolfes durchgeführt werden, um entsprechende Schutzmaßnahmen zeitnaher durchführen zu können.


3. Effektiver Herdenschutz zur Sicherung der Weidetierhaltung und Zukunftssicherung der Landwirtschaft: Wir nehmen die berechtigten Sorgen der Weidetierhalterinnen und Weidehalter sehr ernst. Ihnen muss eine wirtschaftliche Zukunft ermöglicht werden. Dies kann nur mit einem effektiven Herdenschutz funktionieren. Beim Herdenschutz müssen vor allem folgende Punkte berücksichtigt werden:


• Ein effektiver Herdenschutz ist nur mit einer gemeinsamen Strategie von Bund und Ländern möglich. Die Ergebnisse der am 01.06.2023 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Kooperation mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gestarteten „Dialogreihe Wolf“ sollen zeitnah vorgelegt werden. Die Mittelausstattung des Kompetenzzentrums Weidetierhaltung und Wolf bei der „Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung“ wollen wir ausbauen. • Herdenschutz muss vor allem Ländersache bleiben. Der Bund unterstützt die Länder dabei, tragbare und sachgerechte Lösungen für präventive Herdenschutzmaßnahmen zu finden. Der Erfahrungsaustausch muss daher gebündelt und forciert werden. • Maßnahmen für einen besseren Herdenschutz müssen gefördert werden. Hierzu sollte die finanzielle Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) erweitert werden. Wolfsabweisende Zäune sind dabei unabdingbar. Da diese einem regelmäßigen Verschleiß unterliegen, muss auch eine wiederholte Förderung nach ein paar Jahren möglich sein. Zudem sollte die Wirkung der Zäune durch den Einsatz von Herdenschutzhunden verstärkt werden. Hier sollten auch die Erfahrungen beim Einsatz von Yaks als Herdenschutztier genutzt und weiterentwickelt werden. • Wir brauchen eine Ausweisung bzw. Ausweitung von möglichen Vorkommensgebieten (Präventionsgebiete), in denen die Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter die nötigen Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsangriffe ergreifen dürfen und Förderung dafür erhalten können. • In Gebirgslagen und an Deichen ist der Herdenschutz aufgrund des unwegsamen Geländes oder Vorgaben zum Hochwasserschutz eine besondere Herausforderung. Das gemeinsame Forschungsprojekt der Länder Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg muss jetzt rasch ausgewertet und entsprechende Maßnahmen zügig umgesetzt werden.


4. Umgang mit Rissen durch Wölfe: Genanalysen an den Rissen zum Nachweis des Wolfes müssen schneller durchgeführt werden. Hierbei sehen wir auch die Beweislastumkehr als unabdingbar an. Durch diese Voraussetzungen könnten schneller Maßnahmen und Entschädigungszahlungen erfolgen. Außerdem sollten Folgemaßnahmen bereits nach dem ersten Riss möglich sein. Hierzu zählt auch eine schnellere, rechtssichere und unbürokratische Entnahmemöglichkeit.


5. Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes: Um auf Bundesebene die dringend notwendigen Handlungsmöglichkeiten zu verbessern, ist es erforderlich, das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anzupassen. Die bisherige bundesrechtliche Regelung ist nur so lange für den Vollzug in den Ländern und Kommunen hilfreich, wie eine Rudelzugehörigkeit der an den Rissereignissen beteiligten Tiere durch genetische Proben festgestellt werden kann (§ 45a Abs. 2 BNatSchG). Die Feststellung, ob beteiligte Tiere zu einem bestimmten Rudel gehören, wird allerdings mit zunehmender Populationsdichte immer schwieriger und ist in einigen Gebieten Deutschlands trotz hervorragenden Monitorings nicht mehr möglich. Dies führt paradoxerweise dazu, dass mit Zunahme des Wolfsbestandes die rechtskonformen Handlungsoptionen abnehmen. Aus diesem Grund sollte die Rudelgebundenheit in § 45a Abs. 2 BNatSchG aufgehoben und die Individualisierung des schadensverursachenden Tieres aufgegeben werden. Auf diese Weise würde ein angemessenes und zeitnahes staatliches Handeln bei Konflikten ermöglicht.


6. Überarbeitung des „Praxisleitfadens“: Neben den zukünftig notwendigen Anpassungen des Rechts sind kurzfristig bundeseinheitliche Erläuterungen und Klärungen der aktuellen Verwaltungspraxis für notwendig, um Problemwölfe regional leichter und rechtssicher entnehmen zu können. Dazu muss die geplante Überarbeitung des „Praxisleitfadens zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei Nutztierrissen“ möglichst rasch abgeschlossen werden und so zu einem praktikableren, schnelleren und unbürokratischen Umgang mit Einzeltieren verhelfen.


Text: Sabine Fink/Arne Walter/SPD-Landesgruppe Niedersachsen und Bremen



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