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SoVD: Arbeitslos kurz vor der Rente – was tun?


CELLE. Wer kurz vor der Rente den Job verliert und keine neue Beschäftigung mehr findet, habe zwei Möglichkeiten: In Rente gehen oder Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen. Worauf bei der Entscheidung geachtet werden sollte, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Celle:

Werden Arbeitnehmer arbeitslos, kurz bevor sie das Regelrentenalter erreicht haben und finden keinen neuen Job mehr, können sie ab dem 63. Lebensjahr vorzeitig die Rente beantragen – sofern sie weitere Voraussetzungen für den vorzeitigen Rentenbezug erfüllen. Allerdings besteht bei vielen auch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. „Für den Bezug von Arbeitslosengeld I spielt es keine Rolle, ob Betroffene bereits eine vorgezogene Altersrente beziehen könnten“, sagt SVD-Beraterin Sabine Kellner. Diese Möglichkeit solle auf jeden Fall in Betracht gezogen werden, da eine Beantragung der Leistungen einige Vorteile mit sich bringe.

Bei einem vorgezogenen Renteneintritt müssen Betroffen häufig Abschläge von bis zu 14,4 Prozent in Kauf nehmen. „Im Gegensatz dazu erhöht der Bezug von Arbeitslosengeld I die spätere Rente, da auch die Arbeitslosenzeit als Versicherungszeit angerechnet wird. Die Arbeitsagentur zahlt auf der Grundlage von 80 Prozent des letzten Bruttogehalts auf das Rentenkonto ein“, informiert Kellner. Zudem falle das Arbeitslosengeld I oft höher aus als die vorgezogene Altersrente. Ein Anspruch auf die Leistungen besteht für 24 Monate und höchstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.


Bei weiteren Fragen rund um das Thema Rente unterstützen die BeraterInnen des SoVD in Ort, telefonisch unter 05141 902910 oder per E-Mail an info.celle@sovd-nds.de.

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