Polizei stoppt minderjährige E-Scooter-Fahrerin in Hermannsburg
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HERMANNSBURG. Am 05.09.2026, um 19:25 Uhr wurde in der Celler Straße im Rahmen der Streife ein E-Scooter kontrolliert, welcher von einem jungen Mädchen auf dem Gehweg geführt wurde. Es stellte sich heraus, dass das Versicherungskennzeichen bereits seit Februar abgelaufen war. Zudem ist das Mädchen noch 13 Jahre alt und darf somit keinen E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum führen. Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet. An dieser Stelle noch einmal der Hinweis, dass auch das Führen eines E-Scooters auf einem Gehweg, selbst mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei", nicht erlaubt ist, da es sich um ein Elektro-Kleinstfahrzeug handelt. Ist kein offizieller Radweg vorhanden, muss auf der Straße gefahren werden. In Hermannsburg gibt es seit geraumer Zeit grundsätzlich keine eigenständigen Radwege mehr, sodass dort mit einem E-Scooter nahezu überall auf der Straße gefahren werden muss.
Text: Polizeiinspektion Celle














