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*Update* Otte kritisiert Antwort zum regionalen Wolfsmanagement




CELLE. "Entgegen den vollmundigen Ankündigungen, ein regionales Wolfsmanagement einzuführen, weicht die Bundesregierung auf meine Anfrage nur aus!" So kommentiert Henning Otte, der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Celle-Uelzen und Sprecher Ländlicher Raum der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Antwort auf seine schriftliche Frage an die Bundesregierung. "Anstatt auf die Frage zu antworten, wie ein europakonformes, regional differenziertes Wolfsmanagement aussehen soll, zieht sich das Bundesumweltministerium auf Ausflüchte zurück", so Otte.


Wenn die Ampel-Koalition in ihren Koalitionsvertrag schreibt, dass sie den Ländern ein "europarechtskonform ein regional differenziertes Bestandsmanagement ermöglichen" wird, sollte man meinen, dass ihre Bundesregierung dann auch weiß, wie so ein Bestandsmanagement aussehen kann. Stattdessen erklärt sie, dass dies nun einer "eingehenden rechtlichen Prüfung" bedarf.


"Wir brauchen eine schnelle Lösung der exponentiell steigenden Wolfsbestände. Gerade in der wichtigen Kultur- und Naturlandschaft der Lüneburger Heide mit den mittlerweile Überbeständen beim Wolf ist umgehender Handlungsbedarf von Nöten! Aber die Menschen und auch die Weidetiere, wie die für die Erhaltung der Landschaft unersetzbaren Schaf- und Heidschnuckenherden, werden mit der rechtlichen Prüfung auf die lange Bank geschoben. Ich fordere ein aktuelles, bedarfsgerechtes Wolfsmanagement, das auf die Überbestände in Regionen wie bei uns in der Lüneburger Heidereagiert. Wenn jetzt die nächste Generation an Wölfen im Frühjahr geboren wird, wird der Druck auf die Weidetiere noch größer."


NACHTRAG AUF NACHFRAGE VON CELLEHEUTE:


Henning Otte fragte:

„Wie kann ein durch die Bundesregierung implementiertes, europarechtskonformes, regional differenziertes Bestandsmanagement für den Wolf (Canis lupus lupus) in Deutschland aussehen und kann ein solches Bestandsmanagement nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen der jetzt geltenden Rechtslage auch regional differenzierte Bestandsregulierungen durch Entnahmen beinhalten?“

Das Ministerium antwortete: Beim Wolf handelt es sich um eine nach europäischem und nationalem Naturschutzrecht streng geschützte Art. Die Anforderungen an ein Wolfsmanagement ergeben sich unmittelbar aus der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Vor diesem Hintergrund bedarf die Frage eines eu- roparechtskonformen, regional differenzierten Bestandsmanagements einer eingehenden rechtlichen Prüfung. Bei der Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung müssen stets die Anforderungen des Artikels 16 FFH-RL eingehalten werden.



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