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NGG rät Beschäftigten zum Weihnachtsgeld-Check


Foto: NGG


CELLE. Der Countdown zum Jahresende läuft – und damit auch der Endspurt fürs #Weihnachtsgeld: Beschäftigte im Kreis Celle sollen prüfen, ob sie zu Weihnachten Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (#NGG). „Ob den Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zusteht, ist in den meisten Tarifverträgen geregelt – zum Beispiel in der Gastro-Branche und im Bäckerhandwerk. Und trotzdem lassen viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister ihr Personal leer ausgehen“, sagt Lena Melcher von der NGG-Region Hannover. Das Weihnachtsgeld komme in der Regel mit der November-Lohnabrechnung aufs Konto. Insbesondere für die rund 8.100 Menschen, die im Landkreis Celle laut Arbeitsagentur lediglich einen #Minijob haben, lohne sich ein genauer Check. „Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung“, erklärt Melcher. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit. Auch Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne sich ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Lena Melcher. Die NGG-Region Hannover informiert Gewerkschaftsmitglieder über das Weihnachtsgeld: (0511) 12 10 20 oder region.hannover@ngg.net. Wer nach Tarifvertrag arbeite, habe beim Weihnachtsgeld grundsätzlich die besseren Karten, betont Melcher. Sie verweist dabei auf die neuesten Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung. Danach erhalten 79 Prozent der Beschäftigten, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, die Extra-Zahlung. Zum Vergleich: Dort, wo kein Tarifvertrag gilt, sind es nur 42 Prozent.

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